Politik

Impfung zählt nur wenige Wochen für Gastro-Eintritt

Geimpfte erhalten mit dem "Grünen Pass" viele Freiheiten zurück. Doch was viele nicht wissen: Es gibt ein Ablaufdatum. Das ist der Grund. 

Roman Palman
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Die Gastronomie darf ab 19. Mai 2021 ihre Gäste wieder bewirten.
Die Gastronomie darf ab 19. Mai 2021 ihre Gäste wieder bewirten.
DIETMAR STIPLOVSEK / APA / picturedesk.com

"Es ist immer noch als Gesundheitsminister meine Aufgabe, die Intensivkapazitäten sicherzustellen, dass in Österreich kein Mensch sterben muss, der nicht sterben müsste. Das ist immer noch das oberste Ziel", stellte Wolfgang Mückstein gleich zu Beginn seines Presseauftritts am Mittwoch klar. Das eigentliche Thema waren die Impfungen und auch der Grüne Pass, die im direkt anschließenden Ministerrat von der Regierung beschlossen wurden.

Im Rahmen eines kurzen Abrisses der drei Phasen des Grünen Passes, betonte Mückstein, dass trotz der Umstellung auf eine digitale Lösung alle bisherigen analogen Nachweise – also auf Zettel gedruckte QR-Codes – für etwa Gastronomie, Hotellerie und körpernahe Dienstleistungen ihre Gültigkeit behalten werden. 

Impfung hat Ablaufdatum

Seit Montag sind nun auch Geimpfte Getesteten gleichgestellt. Für sie entfällt die Testpflicht drei Wochen nach dem ersten Stich – auch sie bekommen im Grünen Pass künftig ein grünes Hakerl. Was viele nicht wissen: Auch dieses hat ein Ablaufdatum!

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    v.l.n.r.: Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) bei ihrem Presseauftritt am 5. Mai 2021.
    v.l.n.r.: Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) bei ihrem Presseauftritt am 5. Mai 2021.
    GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

    Wie Mückstein enthüllte, ist die Dauer der Gültigkeit abhängig vom verabreichten Impfstoff. Wer nur eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten hat, kann sich für maximal zwölf Wochen über ein grünes Hakerl freuen. Weil aber die ersten 21 Tage wegfallen, sind es in der Realität nur neun Wochen. 

    Auffrischung notwendig

    Bei einem mRNA-Impfstoff, diese kommen von Biontech/Pfizer und Moderna, ist die Erstimpfung bis maximal 42 Tage nach dem ersten Stich gültig – netto kann man also nur drei Wochen mit dem "Grünen Pass" Lokale und andere Einrichtungen besuchen bevor aus dem grünen Hakerl ein rotes Kreuzerl wird und der Zutritt verwehrt bleibt.

    "Deshalb muss nachgeimpft werden", betont der Gesundheitsminister. Das sollte in der Regel innerhalb der oben gesetzten Fristen geschehen. Denn erst nach dem zweiten Jauckerl ist die volle Schutzimpfung gegeben – und diese hält nach bisherigen Forschungserkenntnissen für mindestens mehrere Monate. Damit sollte auch der Grüne Pass wieder unbeschränkten Zugang gewähren. 

    Appell an Bürger

    Mückstein beendete seine Rede mit einem Appell: "Das Ganze kann nur funktionieren, wenn wir möglichst viele Österreicherinnen und Österreicher dazu motivieren, dass sie sich impfen lassen". Wirklich alles an den Öffnungsschritten sei von einer hohen Durchimpfungsrate in der Bevölkerung abhängig, schärft er nach. "Bitte melden Sie sich an, gehen Sie zum erstmöglichen Impftermin auch tatsächlich hin."

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