Er ist in Wien geboren – nun bangt ein Familienvater dennoch um die Erlaubnis, im Land bleiben zu dürfen. Samir K. (Name geändert) wurde in Wien geboren, ist hier aufgewachsen und hat sein gesamtes Leben in Österreich verbracht. Obwohl er seit 44 Jahren in der Bundeshauptstadt lebt, besitzt er aber nur die serbische Staatsbürgerschaft. Bis jetzt gab es kein Problem mit der Aufenthaltsgenehmigung – doch heuer ist das anders.
"Meinen Antrag auf Verlängerung meines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt – EU" habe ich rechtzeitig bei der MA35 eingereicht", so der 44-Jährige zu "Heute". "Seit Februar 2026 warte ich schon auf meine neue Aufenthaltskarte. Bis heute habe ich lediglich eine Einreichbestätigung erhalten." Angehörige eines Drittstaates können eine Aufenthaltskarte erhalten, diese ist in der Regel fünf Jahre gültig.
Sein bisheriger Daueraufenthaltstitel sei im Februar abgelaufen, erzählt Samir K. "Ich kann das Land nicht verlassen, weil ich sonst nicht mehr reinkomme. Meine Eltern kommen beide aus Serbien. Ich bin zwar in Wien geboren, habe aber keine österreichische Staatsbürgerschaft. Man bekommt sie nicht automatisch", erzählt er.
Wie der Betroffene in einem Schreiben an die "Heute"-Redaktion schildert, hat er seinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt EU" rechtzeitig bei der MA35 eingebracht. Seit Februar 2026 wartet er auf die neue Karte. Erhalten habe er bisher lediglich eine Einreichbestätigung.
Er sei zuletzt als Fahrer tätig gewesen. Doch bei einem bekannten Fahrdienstleister könne er ohne das neue Dokument nicht mehr arbeiten. Eine neue Stelle zu finden, sei ohne Aufenthaltskarte nahezu unmöglich, erklärt der 44-Jährige.
"Ich bin Familienvater und habe eine kleine Tochter. Ich möchte arbeiten, meine Familie versorgen und ein normales Leben führen", so der Serbe. Stattdessen stehe er seit Monaten vor einer ungewissen Zukunft.
Nach eigenen Angaben habe der Mann bereits mehrfach versucht, die MA35 zu kontaktieren. Mittlerweile sei sogar die Volksanwaltschaft eingeschaltet worden. Eine Lösung gebe es aber nicht. "Ich verlange keine Sonderbehandlung, sondern lediglich eine faire und zeitgerechte Bearbeitung meines Antrags", erklärt er.
Der Betroffene aus Wien will anonym bleiben, deshalb konnte die zuständige MA35 keine konkrete Auskunft in seinem speziellen Fall geben. "Allgemein können wir sagen, dass bei einem fristgerechten Verlängerungsantrag der Zugang zum Arbeitsmarkt unverändert bestehen bleibt, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist", so eine Sprecherin.
"Auf der Einreichbestätigung müsste aber vermerkt sein, dass sein Aufenthaltsrecht und auch der damit verbundene Arbeitsmarktzugang unverändert bestehen bleiben", so die Sprecherin der MA35. "Wir wissen leider aus Erfahrung, dass manche Arbeitgeber dennoch übervorsichtig sind und auf das Vorlegen einer Aufenthaltskarte bestehen."
Der Daueraufenthalt EU ist unbefristet. "Das Daueraufenthaltsrecht erlischt, wenn Sie sich ohne besondere Gründe länger als zwölf aufeinander folgende Monate außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) aufgehalten haben. Die Karte ist 5 Jahre gültig. Sie können die Karte alle 5 Jahre erneuern", informiert die Sprecherin.
"Die Verfahrensdauer für einen Verlängerungsantrag betrug im Jahr 2025 durchschnittlich 44,4 Tage." Um die Staatsbürgerschaft zu erhalten, müsste der 44-Jährige einen Antrag stellen – Infos dazu gibt es im Jahresbericht der MA 35 und auch hier.