In Salzburg konnte ein 21-jähriger Afghane als mutmaßlicher Schläfer des Terror-Netzwerks "Islamischer Staat" enttarnt werden. Der bisher unbescholtene Mann sitzt seit 2. Dezember des Vorjahres in Untersuchungshaft. Wie am Dienstag bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage gegen des Vorwurfs der Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der terroristischen Straftaten, der kriminellen Organisation, sowie des Vergehens der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat erhoben.
Der Afghane soll sich laut Staatsanwaltschaft der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen haben – und das offenbar mit erschreckender Entschlossenheit. Der seit Februar 2023 in Österreich aufhältige Angeklagte soll sich als sogenannter "Schläfer" bereitgehalten haben, jederzeit auf Befehl des IS tödliche Anschläge zu verüben.
Die Vorwürfe wiegen schwer: Der junge Mann, der zum Tatzeitpunkt teilweise noch keine 21 Jahre alt war, soll sich sowohl für ein Selbstmordattentat mit Schusswaffe und Sprengstoff als auch für einen Messeranschlag zur Verfügung gestellt haben. Dabei habe er bereits konkrete Ziele ins Auge gefasst – darunter die Festung Hohensalzburg, der Salzburger Hauptbahnhof und der Christkindlmarkt am Dom- und Residenzplatz. Als möglichen Zeitpunkt für die blutige Tat soll er das Weihnachtsfest 2024 geplant haben.
Doch damit nicht genug: Am 21. November 2024 soll er versucht haben, eine weitere Person in Belgien zum Selbstmordanschlag im Iran zu überreden. Er habe dieser Person Kontakte zu IS-Mitgliedern vermittelt und sie ermutigt, ihre Bereitschaft zur Durchführung eines Anschlags zu bekunden. Die belgischen Behörden konnten die radikalisierte Person jedoch noch vor ihrer Ausreise festnehmen – es blieb beim Versuch.
Der Angeklagte soll zudem IS-Propagandamaterial gesammelt und über soziale Medien verbreitet haben. Dazu gehören verstörende Videos und Bilder, die die Gräueltaten und die Ideologie der Terrormiliz verherrlichen. Außerdem soll er sich über das Internet Baupläne für Sprengsätze beschafft haben.
Bisher ist der Angeklagte nicht vorbestraft. Er zeigt sich teilweise geständig. Wegen des hohen Strafrahmens – zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft – wird der Fall vor einem Geschworenengericht am Landesgericht Salzburg verhandelt. Da der Beschuldigte einen Teil der Taten als Jugendlicher begangen haben soll, wird vor dem Jugendgericht verhandelt. Ein Termin steht noch aus.