Was lange als tragischer Verkehrsunfall galt, beschäftigt die Staatsanwaltschaft Linz nun auf einer völlig neuen Ebene: Über ein Jahr nach einem tödlichen Frontalcrash im Mühlviertel wird gegen den damals verurteilten Lenker wegen Mordes und Mordversuchs ermittelt.
Der Unfall passierte am 21. Oktober 2024 in den frühen Morgenstunden: Ein damals 22-jähriger Lenker geriet mit seinem Wagen auf die Gegenfahrbahn, wo es zum Frontalcrash kam. Ein 58-jähriger Mann wurde dabei so schwer verletzt, dass er wenig später im Krankenhaus starb. Seine Beifahrerin überlebte schwer verletzt.
Der junge Lenker wurde später wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig verurteilt. Warum er in den Gegenverkehr geraten war, blieb ungeklärt – der Mann gab an, sich an den Moment des Unfalls nicht erinnern zu können.
Gegenüber "Heute" bestätigt Staatsanwältin Ulrike Breiteneder, dass die neuen Vorwürfe in der Therapie des Beschuldigten aufgekommen sind. Dort soll er erklärt haben, er habe "schon immer jemanden sterben sehen wollen". Die Therapeutin – in so einem Fall von der Schweigepflicht entbunden – meldete die Aussagen der Justiz.
Die zentrale Frage lautet nun: War der Crash tatsächlich ein Unfall – oder fuhr der Lenker bewusst in den Gegenverkehr? Klassische Unfallrekonstruktion und Spurensuche spielt dabei jetzt kaum eine Rolle. "Anhand der Spuren würde man auch nicht sehen, ob es Absicht war", erklärt Breiteneder.
Stattdessen setzen die Ermittler auf Aussagen. Möglich seien weitere Zeugenvernehmungen, insbesondere jene der Therapeutin. Zudem wurde ein psychiatrisches Sachverständigengutachten zum Zustand des Beschuldigten in Auftrag gegeben.
Zurückgewiesen werden von der Staatsanwaltschaft Angaben des Anwalts des 22-Jährigen, wonach dieser bei Einvernahmen in einem psychischen Ausnahmezustand oder unter starkem Medikamenteneinfluss gestanden sei. Laut Breiteneder sei nachweisbar, dass dies nicht zutreffe.
Insgesamt befinden sich die Ermittlungen noch in einem sehr frühen Stadium. Eine schnelle Entscheidung ist daher nicht zu erwarten – "mit rund drei Monaten kann man schon rechnen", so die Staatsanwältin. Ob es zu einem neuen Prozess kommt, ist derzeit völlig offen. Der Beschuldigte befindet sich jedenfalls in Untersuchungshaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.