Das Opfer erlitt am Oberkörper Verletzungen, die durchaus lebensgefährlich hätten sein können, auch wenn sie im angeklagten Fall zum Glück leichter ausgefallen sind. Die Schülerin hat zugegeben, zugestochen zu haben, betonte aber, dass sie niemanden töten wollte.
Gegen 1.30 Uhr ist die 15-Jährige in einer Nacht im Juni mit ihrer Bekannten in Streit geraten. Nach gegenseitigen Beschimpfungen haben sich die beiden geschubst und geschlagen. Plötzlich hat die Jugendliche ihr Messer aufgeklappt und der 20-Jährigen in den Oberkörper gestochen.
Wie die "OÖN" berichten, war das Mädchen grundsätzlich geständig, behauptete aber bisher, dass ihre Kontrahentin zuerst ein Messer in der Hand gehabt habe. Außerdem habe die 20-Jährige an der Hundeleine der Angeklagten gezogen, weshalb sie Angst hatte, ihrem Tier könnte etwas passieren.
Die Staatsanwältin sprach von einem versuchten Mord und erinnerte an das "strafrechtliche Vorleben" der Angeklagten, das bereits mit zwölf Jahren begonnen habe. Damals waren Delikte wie Drogenkonsum, Nötigung und Raub wegen der Strafunmündigkeit nicht vor Gericht gelandet.
"Sie hat ein Messer mitgeführt, das war falsch", räumte auch der Verteidiger ein. Er betonte aber, dass das Mädchen in der Nacht von einer Erwachsenen zum Treffpunkt gelockt worden sei. Das spätere mutmaßliche Opfer sei zusammen mit zwei weiteren Erwachsenen, 20 und 27 Jahre alt, gekommen, um Drogengeld einzutreiben.
Der Anwalt sprach auch das "schreckliche Vorleben" des Mädchens an. Sie sei Vollwaise, mit elf Jahren auf die Straße gekommen und habe viel durchgemacht. Inzwischen lebt sie bei der Großmutter und "hat sich mehr oder weniger wieder in das soziale Leben eingegliedert. Sie hat niemals jemanden umbringen wollen", sagte der Verteidiger. "Ich weiß nicht, was ich in dem Moment gedacht habe", erklärte auch das Mädchen selbst.
Die Angeklagte schilderte, dass sie in dieser Nacht eigentlich nur zu dem Treffen gegangen sei, um etwas zu klären. Einige Tage davor hatte sie Drogen von ihrer Bekannten bekommen, die dafür jetzt 100 Euro wollte. Das Geld hatte sie aber nicht, sie hätte in den nächsten Tagen nur die Hälfte zurückgeben können, so die 15-Jährige.
Im Streit soll sie dem mutmaßlichen Opfer ein Messer aus der Hand geschlagen haben. Dann habe sie mit ihrem eigenen Messer, das sie drei Tage zuvor in Linz gekauft und am Hosenbund angeklipst hatte, "herumgefuchtelt" und ihre Kontrahentin verletzt. Danach lief sie mit ihrem Hund nach Hause. Dort erzählte sie alles und wollte mit einer Angehörigen zur Polizei gehen – doch die Polizei war schon vor der Tür. Die 15-Jährige wurde festgenommen und kam in U-Haft.
Laut Jugendgerichtsgesetz ist bei Angeklagten unter 16 Jahren bei Mord oder Mordversuch ein Schöffen- und kein Geschworenengericht zuständig. Das Urteil soll am Mittwoch fallen.