"War sehr aufgebracht"

Junger TV-Star verprügelt Polizisten im Wiener Prater

Ein junger TV-Bekannter verlor am Wintermarkt im Wiener Prater komplett die Nerven und verletzte einen Polizisten schwer. Das hatte Konsequenzen.
André Wilding
18.04.2026, 06:36
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Was als stimmungsvoller Abend am Wintermarkt im Prater begann, endete in einem heftigen Polizeieinsatz. Ein Mann Mitte 20, der aus mehreren österreichischen Trash-TV-Formaten bekannt ist, verlor dort völlig die Kontrolle – das berichtet die "Kronen Zeitung".

Augenzeugen schildern, dass der Wiener an diesem Abend stark alkoholisiert, und emotional aufgewühlt gewesen sein soll. "Er ist wirklich ein netter Typ. Aber er war an diesem Tag sehr aufgebracht", erzählt ein Bekannter der Tageszeitung.

Die Situation spitzte sich bei einer Punschhütte zu. Sicherheitskräfte mussten eingreifen und brachten den Mann zu Boden. Doch auch beim Eintreffen der Polizei beruhigte sich die Lage nicht.

"Das war nicht in Ordnung"

Vor Gericht zeigt sich der Angeklagte laut "Krone" einsichtig: "Mir tut der Vorfall leid. Das war nicht in Ordnung und auch nicht meinem Alter entsprechend". Bei dem folgenden Handgemenge kam es zur Eskalation.

Mit einem kräftigen Schlag gegen die Schulter verletzte er einen Beamten so schwer, dass dessen Brustmuskel riss. Der Polizist schilderte vor Gericht einen massiven "Haken" und befürchtete zunächst sogar eine Stichverletzung, heißt es in dem Bericht weiter.

Der Angeklagte konnte sich später nicht mehr an alle Details erinnern, bei ihm wurden 1,6 Promille gemessen. Die Verantwortung übernimmt er dennoch. "Die Schmerzen wurden zugefügt, also will ich auch dafür gerade stehen", wird er in der "Krone" zitiert.

10.080 Euro Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld von 10.080 Euro erkannte er sofort an. Für den jungen Mann ist es bereits die fünfte Vorstrafe. Das Gericht verhängte 22 Monate teilbedingte Haft, sieben davon unbedingt.

"Irgendwas ist bei Ihnen scheinbar schon im Argen", hielt der Richter laut "Krone" fest und brachte eine Fußfessel ins Spiel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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