"Völlige Frechheit!"

Kärntner fassungslos, was hier auf der Rechnung landet

"1x Aufschneiden" – ein Kärntner fiel nach dem Restaurantbesuch aus allen Wolken, als er auf der Rechnung von dieser Position überrascht wurde.
Newsdesk Heute
12.09.2026, 16:11
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Die Teuerung in der Gastronomie sorgt seit Jahren für Diskussionen. Leitungswasser kostet mancherorts extra, für zusätzliche Teller oder das Einpacken von Speisen werden ebenfalls Gebühren verlangt. Doch dieser Aufschlag sorgt jetzt in Kärnten für besonders viel Wirbel.

Ein Gast hatte in einem Lokal eine Pizza bestellt und diese am Tisch gegessen. Das Personal schnitt die Pizza zuvor für ihn auf. Was der Kärntner zu diesem Zeitpunkt offenbar nicht wusste: Auch dieser Handgriff kostet extra.

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Erst als er später einen genaueren Blick auf seine Rechnung warf, entdeckte er dort eine "Aufschneidegebühr" in Höhe von 30 Cent. Nach Angaben des Gastes sei er vorab nicht darauf hingewiesen worden.

"Erst später ist mir aufgefallen, dass mir dafür 0,30 Euro als Aufschneidegebühr verrechnet wurden", schilderte der Mann laut "5min.at". Der Fall wurde zunächst über die Instagram-Seite "Klagenfurt Elite" bekannt und löste dort heftige Reaktionen aus.

91 Prozent finden: "Völlige Frechheit!"

Eine Abstimmung auf der Instagram-Seite zeigt, wie wenig Verständnis viele User für die Gebühr haben. 91 Prozent der Teilnehmer bezeichneten den Aufpreis als "völlige Frechheit". Lediglich neun Prozent fanden die zusätzliche Verrechnung in Ordnung.

Dabei sind 30 Cent offenbar noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. "Heute" fand ein weiteres Lokal in Kärnten, das für das Schneiden einer Pizza sogar 1,90 Euro verlangt – mehr dazu hier. Derselbe Betrag wird dort auch für einen zusätzlichen Teller verrechnet. Anders als beim ersten Fall ist dieser Aufpreis allerdings in der Speisekarte ausgewiesen.

Das Lokal begründet die Gebühr mit den Kosten für Service und Personal. Das Aufschneiden werde als zusätzliche Leistung bewertet. Weil der Preis offen in der Karte stehe, könne jeder Gast selbst entscheiden, ob er das Service in Anspruch nehmen möchte.

red,Akt. 12.09.2026, 19:04, 12.09.2026, 16:11
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