Fassungslosigkeit beim Grazer Hannes P. (55): Jahrelang arbeitete er leidenschaftlich als IT-Fachkraft, ehe er an einem Burnout erkrankte. Seither ist für ihn klar: Er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben – selbst Einkaufen wird für ihn zur Belastungsprobe. Schließlich beantragte der 55-Jährige bei der PVA eine Berufsunfähigkeitspension, zu seinem Entsetzen wurde der Antrag jedoch prompt abgelehnt.
"Ich habe zusätzlich zum Burnout starke Panikattacken und Schmerzen", klagt P. Laut PVA ist der Grazer jedoch eindeutig arbeitsfähig. Die Gutachten zeigen klar: P. kann zumindest einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Für den IT-Fachmann ist das undenkbar. "Ich leide unter massiver Erschöpfung. Nach jeder kleinen Tätigkeit muss ich mich ausruhen", stellt er klar.
Mehrmals hat er seit seinem ersten Burnout im Jahr 2015 versucht, seine Arbeit wieder aufzunehmen, doch immer wieder folgten Rückschläge. "Seit Sommer 2023 komme ich aus dem Loch einfach nicht mehr heraus", gibt er zu.
Derzeit bezieht Hannes P. Geld vom AMS, doch eine Berufsunfähigkeitspension würde ihm immerhin rund 200 Euro mehr pro Monat bringen und das Leben für den Grazer deutlich erleichtern. Die PVA aber stellt sich quer. Mit Hilfe der Arbeiterkammer legte P. Klage gegen die PVA ein, blieb jedoch erfolglos. "Ich kassierte gleich fünf neue Gutachten, in denen es heißt, ich sei arbeitsfähig."
Nun gilt bis Herbst eine Sperrfrist, erst dann kann der Grazer wieder vor Gericht ziehen. "Am liebsten wäre es denen wohl, ich würde einfach tot umfallen – dieses Verhalten ist menschenunwürdig", wettert P. Aufgeben will er jedenfalls nicht: Er kämpft weiterhin um seine Pension.
"Heute" erkundigte sich bei der PVA nach dem Grund der Ablehnung der Berufsunfähigkeitspension. "Im Rahmen des Feststellungsverfahrens erfolgte eine Begutachtung mit dem Ergebnis, dass das Gesamtleistungskalkül – für zumindest halbschichtige Tätigkeiten – für den ausgeübten Beruf bzw. zumutbare Verweisungstätigkeiten ausreicht", heißt es von dort. Außerdem wichtig für den Grazer: "Ich habe 127 Monate in meiner Branche gearbeitet – eigentlich gilt für mich ein Berufsschutz!"
Nach der Klage des Grazers hätten mehrere Fachärzte ebenfalls die Arbeitsfähigkeit attestiert; die Klage wurde also zurückgezogen. Auch das AMS versuchte sein Glück im April 2026 noch einmal für Herrn P. "Das neuerliche Gutachten bestätigt die ursprüngliche Entscheidung, weswegen der Antrag abgelehnt wurde."