Du kennst das wahrscheinlich: An der Kassa im Geschäft steht ein kleines Schild mit dem Hinweis, dass Kartenzahlung erst ab 10 Euro möglich ist. Oder der Händler verlangt einen Aufschlag, wenn du nicht bar bezahlst. Was viele nicht wissen: Beides ist innerhalb der EU seit 2018 verboten.
Konkret geht es um die EU-Zahlungsdiensterichtlinie, die es Händlern untersagt, Gebühren für das Bezahlen mit Karte an die Kunden weiterzugeben. Wer also beim Einkauf einen Aufschlag zahlen soll, nur weil er die Bankomatkarte oder Kreditkarte zückt, kann sich dagegen wehren.
Wie inside-digital.de berichtet, ist diese Regelung vielen Konsumenten gar nicht bewusst. Dabei betrifft sie den Alltag von Millionen Menschen. Rund 40 Prozent aller Bezahlvorgänge im Handel werden mittlerweile mit Karte abgewickelt, beim Umsatz sind es sogar über 60 Prozent.
Händler argumentieren häufig mit den Kosten, die ihnen durch Kartenzahlung entstehen. Tatsächlich fallen je nach Anbieter und Kartentyp unterschiedliche Gebühren an. Bei gängigen Bankomatkarten liegen die Kosten für den Händler bei etwa 0,3 bis 0,5 Prozent des Umsatzes. Bei Kreditkarten kann es deutlich mehr werden - bis zu zwei oder drei Prozent.
Dazu kommen oft noch monatliche Mietkosten für das Kartenterminal sowie fixe Transaktionsgebühren pro Bezahlvorgang. Gerade für kleine Geschäfte wie Bäckereien oder Kioske mit niedrigen Durchschnittsbeträgen kann das ins Geld gehen. Das ändert aber nichts daran, dass die Weitergabe dieser Kosten an den Kunden illegal ist.
Wichtig zu wissen: Auch beim Bezahlen per Smartphone, etwa mit Apple Pay oder Google Pay, dürfen keine zusätzlichen Gebühren verrechnet werden. Für den Händler entstehen dabei übrigens keine Extrakosten - es fallen lediglich die üblichen Gebühren der hinterlegten Karte an.
Wer also künftig an der Kassa mit einem Aufschlag oder einem Mindestbetrag für Kartenzahlung konfrontiert wird, kann den Händler ruhig darauf hinweisen, dass das seit 2018 in der gesamten EU nicht mehr erlaubt ist. Das gilt in Österreich genauso wie in Deutschland oder jedem anderen EU-Land.