Mehr als tausend auffällige Kassenbons brachten einen Dorfladen im Zürcher Unterland auf die Spur einer Kassiererin. Die 30-Jährige soll Kassenvorgänge gezielt manipuliert und so Geld eingesteckt haben. Ursprünglich ging die Anklage von einem Schaden von mehr als 38.000 Franken (rund 40.000 Euro) aus.
Die Frau arbeitete knapp ein Jahr in dem Geschäft in der Schweiz. Dabei soll sie laut Anklage rund 30-mal häufiger Stornierungen durchgeführt haben als ihre Kollegen. Besonders auffällig waren Barzahlungen, bei denen Kunden keine Quittung verlangten.
Der Trick war denkbar einfach: Kunden legten mehrere Waren aufs Förderband und bezahlten ihren Einkauf. Anschließend soll die Kassiererin die Produkte im Kassensystem storniert haben.
Übrig blieb auf dem Bon teilweise nur ein Plastiksackerl um fünf Rappen oder ein Papiersackerl um 40 Rappen. Das Geld für die zuvor kassierten Waren soll die 30-Jährige später selbst eingesteckt haben.
Genau dieses Muster wurde ihr schließlich zum Verhängnis. Bei der Auswertung des Kassensystems stieß der Betrieb auf mehr als tausend ungewöhnliche Bons.
Allein am Morgen ihrer Festnahme soll die Kassiererin rund zwei Dutzend fehlerhafte Kassenvorgänge durchgeführt haben. Der Schaden an diesem Tag lag laut Anklage bei mehr als 300 Franken.
Vor Gericht bestritt die 30-Jährige, Geld ihres Arbeitgebers eingesteckt zu haben. Ihr Verteidiger forderte einen Freispruch. Videoaufnahmen einzelner Arbeitstage könnten demnach nicht beweisen, was über den gesamten Zeitraum passiert sei.
Das Bezirksgericht Dielsdorf sah das anders. Aufnahmen von drei Arbeitstagen zeigten demnach 49 Fälle mit dem auffälligen Sackerl-Muster. Einen nachvollziehbaren Grund für diese Stornierungen sah das Gericht nicht.
Die Frau wurde wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Bei einem Teil der angeklagten Fälle reichten die Beweise allerdings nicht für eine Verurteilung.
Damit schrumpfte der nachgewiesene Schaden von ursprünglich mehr als 38.000 auf rund 20.000 Franken. Diesen Betrag muss die Kassiererin zurückzahlen. Zusätzlich erhielt sie 14 Monate bedingte Haft und einen fünfjährigen Landesverweis. Das Urteil kann noch angefochten werden.