Politisches Beben in Sachsen-Anhalt: Die AfD hat die Landtagswahl mit 43,8 Prozent klar gewonnen und ihr Ergebnis von 2021 mit damals 20,8 Prozent mehr als verdoppelt. Die CDU stürzte auf 17,2 Prozent ab. SPD kam auf 9,3 Prozent, Grüne auf 8,9 Prozent, Linke auf 8,6 Prozent und das BSW auf 5,3 Prozent. Die Wahlbeteiligung erreichte mit 77,8 Prozent den höchsten Wert seit der Wiedervereinigung.
Auch historisch hat das Ergebnis enorme Tragweite. Noch nie seit der Wiedervereinigung erreichte eine Partei bei einer Landtagswahl in Sachsen-Anhalt einen derart hohen Stimmenanteil. Die AfD wurde in 38 von 41 Wahlkreisen bei den Erststimmen stärkste Kraft. Im neuen Landtag hält sie 39 von 83 Sitzen und verfehlte damit die absolute Mehrheit.
Doch nun könnte ausgerechnet die Finanzierung des Wahlkampfs zum juristischen Problem werden. Mehrere Staatsrechtler sehen Anhaltspunkte dafür, dass Veranstaltungen der AfD-Landtagsfraktion zumindest teilweise mit staatlichen Fraktionsmitteln finanziert wurden, obwohl sie nach ihrer Einschätzung Wahlkampfcharakter hatten.
Im Zentrum stehen sogenannte "Bürgerdialoge", die vor der Wahl in zahlreichen Orten stattfanden. Bei diesen Veranstaltungen trat immer wieder AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund auf. Nach den im Ausgangsbericht geschilderten Recherchen wurden zumindest Räumlichkeiten aus Mitteln der Landtagsfraktion bezahlt. Die AfD-Fraktion weist den Vorwurf zurück und erklärt, ihre Mittel ordnungsgemäß verwendet zu haben.
Die Berliner Parteienrechtlerin Sophie Schönberger hält dagegen eine verdeckte Parteienfinanzierung für möglich. Auch andere Verfassungsrechtler sehen bei einer Finanzierung von Wahlkampf aus Fraktionsmitteln einen möglichen Wahlfehler. Entscheidend wäre allerdings nicht allein ein Rechtsverstoß: Für eine Wiederholung müsste auch die Möglichkeit bestehen, dass dieser Einfluss für die Zusammensetzung des Landtags relevant war.
Genau darüber könnte am Ende der Verfassungsgerichtshof Sachsen-Anhalt entscheiden. Zunächst kann gegen die Wahl Einspruch erhoben werden. Sollte der Landtag einen solchen Einspruch zurückweisen, wäre anschließend eine Wahlprüfungsbeschwerde möglich.
Eine Wiederholung der gesamten Wahl ist damit keineswegs beschlossen. Die Hürde dafür liegt hoch. Deutschland kennt allerdings einen prominenten Präzedenzfall: Die Berliner Abgeordnetenhauswahl von 2021 wurde wegen schwerer organisatorischer Pannen vollständig wiederholt. In Sachsen-Anhalt geht es nun um einen anderen Vorwurf – eine womöglich unzulässige Finanzierung des Wahlkampfs.