Dreister Abzocke-Fall in der Gastro-Szene im Bezirk Mödling: Etwa ein halbes Jahr hatte eine 38-Jährige in einem Mödlinger Lokal gearbeitet und ihren Job bisher gut erledigt, als sie ihren Chef um eine Gehaltserhöhung fragte. Die sagte man ihr zu – und zwar nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich per Whatsapp-Nachricht.
Ab Oktober 2024 sollte sie mehr Lohn bekommen. Doch statt mehr Lohn bekam die Frau plötzlich gar kein Geld mehr ausbezahlt.
Die Kellnerin wandte sich an die AK-Bezirksstelle Mödling. Dort riet man ihr, dem Betrieb noch eine schriftliche Nachfrist zur Auszahlung des Lohns zu setzen. Als aber wieder nichts geschah, erklärte sie ihren vorzeitigen berechtigten Austritt.
Dieser ermöglicht es Arbeitnehmern, ihr Arbeitsverhältnis sofort zu beenden, wenn bestimmte schwerwiegende Gründe vorliegen. Zu den häufigsten Gründen zählt die Vorenthaltung des Entgelts oder Entgeltbestandteile. In solchen Fällen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen wie Kündigungsentschädigung.
Laut AK standen der Frau neben dem offenen Lohn Sonderzahlungen, Urlaubsgeld, Kündigungsentschädigung sowie die Auszahlung von Überstunden zu. Der Gastro-Betrieb blieb stur, der Fall landete schließlich vor Gericht.
"Durch einen gerichtlichen Vergleich erhielt die Betroffene schließlich mehr als 6.100 Euro netto zugesprochen", so AK Niederöstereich-Präsident Markus Wieser.