Sylvia Heider erlebte kürzlich ein echtes Behörden-Drama – nur weil sie ihr Autokennzeichen verloren hatte. Eigentlich will die Wienerin nur Gutes tun: Die Pensionistin kümmert sich aufopfernd um ihre 83-jährige, beeinträchtigte Freundin. Sie fährt sie ins Spital, geht mit ihr spazieren, hilft im Alltag. Damit sie möglichst nah bei ihrer Wohnung parken kann, wurde ihr ein personalisierter Parkplatz zugewiesen.
Doch dann der Schock im Frühjahr: Das Kennzeichen ihres Autos war plötzlich weg. "Ich habe es gar nicht bemerkt, Bekannte haben mich darauf angesprochen", erzählt Heider. Sofort meldete die 76-Jährige den Verlust der Polizei, beantragte ein neues Kennzeichen – und dachte, damit sei die Sache erledigt.
Weit gefehlt. Denn mit dem neuen Kennzeichen durfte sie nicht mehr auf ihrem personenbezogenen Parkplatz stehen. Anwohner beschwerten sich, wenn sie trotzdem dort parkte. "Ich wurde permanent aus der Wohnung geläutet", erzählt sie. Heider musste dann auf andere Plätze ausweichen – viel weiter weg und unpraktisch für ihre Unterstützungsarbeit.
Bei der zuständigen MA 46 - Verkehrsorganisation habe sie sich mehrmals gemeldet und nachgefragt. Auch die Parkraumüberwachung zeigte wenig Verständnis. "Ein Beamter sagte mir bloß, dass selbst die polizeiliche Bestätigung über den Verlust des Kennzeichens nicht vor Strafzetteln schützt", berichtet sie.
Erst als sie sich direkt an das Büro des Wiener Bürgermeisters wandte, kam Bewegung in die Sache. Ganze zwei Monate dauerte es, bis Heider nun endlich wieder rechtmäßig auf "ihrem" Parkplatz stehen darf. "Ich bin zufrieden, dass es jetzt erledigt ist. Aber ich denke, man sollte für solche Fälle in Zukunft eine bessere Lösung finden", hält sie fest.
Seitens der MA46 wird erklärt, dass für jedes neue Kennzeichen ein Verfahren durchgeführt werden muss. Die Bearbeitungszeit sowie die Dauer bis zur Montage einer neuen Zusatztafel am Parkplatz können unterschiedlich ausfallen.
Wenn es zu Verzögerungen kommen sollte, empfiehlt man Betroffenen, sich an die Abteilung für Parkraumüberwachung (MA67) zu wenden. "Gemeinsam wird an einer individuellen und rechtskonformen Lösung gearbeitet, sodass die betroffenen Personen während der Wartezeit auf die neue Tafel keine Nachteile hat. Es liegt im Interesse der Stadt Wien allen Verkehrsteilnehmer*innen die besten Rahmenbedingungen auch für die Nutzbarkeit von Behindertenparkplätzen zu ermöglichen", heißt es.