Saftige Strafen drohen

Das ändert sich ab Juli für ALLE Autofahrer in Wien

Autofahrer aufgepasst! Alte Wiener Parkscheine dürfen ab 1. Juli nicht mehr verwendet werden – wer's trotzdem tut, riskiert eine Strafe. Die Details.
André Wilding
28.06.2025, 22:22
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Seit Jänner 2025 kostet die halbe Stunde Parken in Wien 1,30 Euro – fünf Cent mehr als zuvor. Wer aber noch alte Parkscheine zu Hause liegen hat, sollte sich den 30. Juni rot im Kalender anstreichen!

Ab 1. Juli verlieren die alten Tickets nämlich endgültig ihre Gültigkeit. Ab dann darf in Wiener Kurzparkzonen nur noch mit Parkscheinen zum neuen Tarif geparkt werden – oder mit gültigem Parkpickerl.

Mindestens 36 Euro Strafe

Für alle anderen gilt: Wer ab dem 1. Juli noch einen alten Parkschein aufs Armaturenbrett legt, riskiert eine saftige Strafe von mindestens 36 Euro. Der ÖAMTC bittet die Parkraumüberwachung deshalb um etwas Fingerspitzengefühl.

"Der Tarifunterschied beträgt bei einer halben Stunde Parken gerade einmal fünf Cent. Es wäre daher wünschenswert, wenn die Parksheriffs angesichts des geringen Differenzbetrags – zumindest in den ersten Wochen – mit Abmahnungen vorgehen könnten, anstatt sofort eine Strafe in Höhe von mindestens 36 Euro zu verhängen", sagt Matthias Nagler, Verkehrsexperte beim Mobilitätsclub.

Ein weiterer Dorn im Auge des Autofahrerklubs: Die Stadt Wien erlaubt nach wie vor keinen Umtausch alter Parkscheine.

ÖAMTC fordert Umtauschmöglichkeit

"Bedauerlicherweise verweigert die Stadt Wien nach wie vor den Umtausch bzw. die Rückgabe von alten Parkscheinen – wer nach Ablauf der Frist, also ab 1. Juli 2025, noch welche besitzt, bleibt leider darauf sitzen", hält Matthias Nagler fest.

Der Mobilitätsclub fordert daher eine einfache Lösung: eine Umtauschmöglichkeit gegen Aufzahlung. "Die Stadt hätte die Möglichkeit, relativ einfach die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen", so der Verkehrsexperte.

Und weiter: "Niemand hätte ein Problem damit, ein paar Cent auf den aktuellen Tarif aufzuzahlen – der komplette Wertverlust alter Parkscheine gereicht den Konsument:innen jedoch zum finanziellen Nachteil und ist nicht nachvollziehbar."

{title && {title} } wil, {title && {title} } Akt. 29.06.2025, 14:13, 28.06.2025, 22:22
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