Umzug wird teuer

"Half Sohn beim Umzug" – 600 Euro Parkstrafe droht!

Ein Wiener half seinem Sohn beim Umzug in Favoriten, bekam nun die Rechnung: 600 Euro soll er zahlen, obwohl er nur Kisten schleppte.
Christoph Weichsler
27.06.2025, 06:30
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Ein Wiener half im Frühjahr seinem Sohn beim Einzug in dessen neue Wohnung in Favoriten. Als Umzugshelfer parkte er für kurze Zeit auf einem Parkplatz direkt vor dem Wohnhaus in der Kundratstraße 16–24. Wochen später kam der Schock: Ein Anwaltsbrief mit einer saftigen Forderung wegen angeblich unerlaubten Parkens – gleich an zwei Tagen.

Sohn ist Mieter – Auto stand nur kurz

Der betroffene Vater kann die Forderung nicht nachvollziehen. Nach eigener Aussage war er gemeinsam mit seinem Sohn vor Ort, der in der Wohnanlage offiziell gemeldet ist. Beide hätten lediglich persönliche Gegenstände in die Wohnung gebracht – das Auto diente dabei nur als Transportmittel und sei nur rund 20 Minuten gestanden. Auch der Sohn war zu jeder Zeit in der Nähe – das Fahrzeug hätte bei Bedarf sofort entfernt werden können.

Laut Stellungnahme wurde niemand behindert oder gestört. Außerdem sei die Nutzung des Fahrzeugs durch den Vater rein funktional gewesen: Das größere Auto sollte das Tragen schwerer Kisten erleichtern. Ein Missbrauch des Parkplatzes sei keinesfalls beabsichtigt gewesen.

Kanzlei fordert 600 Euro

Dennoch fordert die beauftragte Kanzlei Mag. Heinz Wolfbauer im Namen der Toman GmbH eine Pauschale von 600 Euro – für Verwaltungsaufwand, Überwachung und "frustrierte Abschleppkosten". Abgeschleppt wurde das Fahrzeug allerdings nie. Laut Schreiben war es bei Ankunft des Abschleppwagens jeweils bereits verschwunden.

Besonders bitter: Die Forderung kommt trotz Anrainerstatus des Sohnes. Und obwohl das Fahrzeug ausschließlich für Ladetätigkeiten im unmittelbaren Umfeld der Wohnung verwendet wurde. Der Vater bittet nun um eine Kulanzlösung – und überlegt derzeit, ob er zahlt oder sich gegen die Forderung wehrt.

Anwalt reagiert scharf

Ganz anders sieht das die Kanzlei Mag. Heinz Wolfbauer, die für die BWS-Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft auftritt. In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber "Heute" betont der Anwalt, dass es sich bei der Forderung um ein mit der Mandantschaft abgestimmtes Pauschale handle. Dieses decke unter anderem die Halterauskunft, die Überwachung der Parkordnung, Verwaltungsaufwand, allfällige frustrierte Abschleppkosten sowie die Kosten seines Einschreitens ab.

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Die Vorwürfe wiegen in den Augen der Kanzlei schwer: Der Lenker des Fahrzeugs habe das Auto an beiden Tagen – konkret am 14. April und 4. Mai – provokant mitten auf dem Gehsteig abgestellt. Laut Anwalt seien dadurch Fußgänger gezwungen gewesen, auf die Fahrbahn auszuweichen, was angesichts des regen Anrainerverkehrs eine Gefahr dargestellt habe. Dafür habe seine Mandantschaft keinerlei Verständnis. Wörtlich heißt es: Der Mann sei "kein Opfer", sondern ein "uneinsichtiger Kfz-Lenker" und "verärgerter, ignoranter Falschparker". Die Kanzlei zeigt sich überzeugt, dass viele Menschen das ähnlich sehen würden.

Zudem stellt Wolfbauer klar, dass bei einmaligem Verstoß üblicherweise auf eine Klage verzichtet werde – sofern innerhalb von zehn Tagen eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und ein reduzierter Kostenbeitrag von 400 Euro geleistet wird. Im konkreten Fall sei dies aber nicht anwendbar, da es sich um eine wiederholte Besitzstörung handle.

{title && {title} } CW, {title && {title} } Akt. 27.06.2025, 07:18, 27.06.2025, 06:30
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