Politik gegen Geschäftsmodell

900 Euro Strafe! Park-Abzockern geht es an den Kragen

Nur wenige Minuten parken kann einen in der Hasnerstraße 128 mehrere hundert Euro kosten. Gegen die fiese Parkfalle will der Bezirk nun vorgehen.
Jana Stanek
18.06.2025, 22:15
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Die ehemalige Tankstelle in der Hasnergasse 128 in Wien Ottakring sieht nicht nur verlassen aus, sie ist es auch. Dennoch ist das stillgelegte Areal eine Goldgrube. Das geht so: Auf dem vermeintlichen Parkplatz stellen viele Anrainer und Ortsfremde ihr Auto  ab. Kurz darauf flattern Rechnungen mit Zahlungsaufforderungen in die Briefkästen der Besitzer – es habe sich um ein Privatgrundstück gehandelt. Bezirksvorsteherin Stefanie Lamp (SPÖ) und Jurist Stefan Schleicher wollen nun gemeinsam gegen die Abzocke vorgehen.

Großer Druck auf Autofahrer

Die Parkabzocke läuft immer gleich ab, der Bezirksvorstehung sind derzeit rund 60 Fälle bekannt: Die Abzocker mieten Flächen wie aufgelassene Tankstellen oder Parkplätze geschlossener Supermärkte, kennzeichnen diese kaum ersichtlich als Privatgrund. "Steht man nur für zwei Sekunden zehn Zentimeter über die Kennzeichnung, wird man von den Kameras aufgenommen", weiß Stefan Schleicher. Danach dann der Schock für die unwissenden Autofahrer: Ein Anwaltsbrief mit einer Klagedrohung wegen Besitzstörung wird verschickt. Ein Schuldspruch würde einem teuer zu stehlen kommen – kann zwischen 700 und 900 Euro kosten.

Hier geht die Abzocke weiter und wird besonders interessant: Die Kläger bieten einen "Ausweg": Entweder, der Beschuldigte zahlt sofort einen Pauschalbetrag von 400 bis 500 Euro und unterzeichnet eine Unterlassungserklärung. Damit sei die Sache dann gegessen. Mitgeschickte, geschwärzte Schuldsprüche oder ÖAMTC-Mails üben zusätzlichen Druck aus.

Lösungsvorschlag liegt bereit

"Das ist brutale Einschüchterung und eine himmelschreiende Ungerechtigkeit", weiß Stefan Schleicher, Vorstand des Prozesskostenfinanziers Jufina. Der Experte kennt viele solcher Fälle und gibt Entwarnung: "Oft handelt es sich gar nicht um eine Besitzstörung, weil man nur sehr kurz gehalten hat. Aber viele Betroffene wollen schlicht kein Verfahren riskieren." So wird der Pauschalbetrag gezahlt – genau darauf setzen die Abzocker.

Nun wurde jedoch vom Bezirk zusammen mit Jufina ein Lösungsvorschlag entwickelt: Das Geschäftsmodell muss so unattraktiv wie möglich gemacht werden. Das soll passieren, indem ein neues Kostenrisiko für die Fallsteller geschaffen wird. Sollte es tatsächlich zum angedrohten Gerichtsprozess kommen, sollen die Gerichte in Zukunft die Möglichkeit erhalten, den Abzockern Verfahrenskosten zuzuteilen. Diese 700 bis 900 Euro sollen unabhängig vom Schuldspruch zu zahlen sein. Das soll dann passieren, wenn die Richter ein Profitinteresse hinter den Klagen erkennen.

"Regierung könnte es beenden"

Doch wie erkennt man nun, ob solch ein Profitinteresse gegeben ist, oder ob jemand einfach seine Einfahrt vor dem Zuparken schützen möchte? Die Antwort ist einfach: Werden auffallend viele Störungen an einem Ort gemeldet, kann das ein Indikator sein. Auch die minimale Ausschilderung des Privatgrundes könnte auf eine Abzocke hinweisen. In solchen Fällen können Gerichte den Klägern zwar recht geben, doch die Verfahrenskosten müssen trotzdem gezahlt werden. "So wäre das Geschäftsmodell nicht mehr in jeden Fall rentabel. Viele Fallsteller würden es gar nicht erst versuchen", schlussfolgert Schleicher. Dazu Lamp: "Die Bundesregierung hat die Chance, dieses Geschäftsmodell zu beenden. Wir haben unseren Vorschlag bereits an sie übergeben und stehen im Austausch. Denn es darf sich niemals auszahlen, das Recht derart zu missbrauchen und Menschen brutal einzuschüchtern. Dafür werden wir beide uns weiterhin einsetzen."

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