Ging vor Gericht

Kids schwänzen Schule – kostet Vater über 1.000 Euro

Schon eine Woche Schulschwänzen kann teuer werden, wie ein Fall aus Tirol nun zeigt. Ein Vater zahlt hohe Strafen für seine Kinder, die blau machten.
Wien Heute
04.11.2025, 05:43
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Kurze Ferienverlängerung? Fehlanzeige. Zwei Geschwister in Tirol haben im Schuljahr 2024/25 jeweils eine Woche die Volksschule geschwänzt – und das rächt sich jetzt bitter für ihren Vater. Was auf den ersten Blick nach harmlosen "freien Tagen" aussieht, wurde für die Familie zu einem echten Finanz-Schock.

Saftige Strafe

Ein Bub und seine jüngere Schwester, haben im Schuljahr 2024/25 jeweils eine Woche die Volksschule in Tirol geschwänzt – was ihren Vater teuer zu stehen kam. Die Bezirkshauptmannschaft Imst verhängte zwei Geldstrafen in Höhe von je 440Euro plus 44Euro Verfahrenskosten.

Doch damit nicht genug: Bei der Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht Tirol musste der Vater jeweils 88Euro zusätzlich zahlen. Ärgerlich, dachte sich der Mann – und legte noch eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein, wie die "Presse" berichtet. Sein Argument: Laut früherer Rechtsprechung sei ein Schulpflichtverstoß kein Automatismus, erst eine bescheidmäßige Verpflichtung zur Schulpflicht mache eine Verwaltungsübertretun.

Klare Regelung im Gesetz

Der VwGH ließ daran keinen Zweifel: Eltern müssen für den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder sorgen. Wer die Kinder mehr als drei Tage ungerechtfertigt fehlen lässt, begeht eine Verwaltungsübertretung – auch ohne extra Bescheid. Die Strafen waren also rechtmäßig.

Die rechtliche Basis dafür findet sich im Gesetzbuch : Eltern sind verpflichtet, den Schulbesuch zu gewährleisten. Bei ungerechtfertigtem Fernbleiben von mehr als drei Tagen drohen Geldstrafen.

Schwänzen jedenfalls No-Go

Für Behörden ist die Sache klar: Anzeige und Strafe bei längerem Fernbleiben sind Pflicht. Für Eltern bedeutet das: kurze Schwänztage oder verlängerte Ferien ohne Genehmigung können teuer werden. Schon eine Woche Fehlzeit reicht, um die Schwelle zu überschreiten. Wer dachte, ein paar freie Tage könnten ungestraft bleiben, wird enttäuscht.

Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen