Was bisher freiwillig war, wird jetzt zur Pflicht: Ab Sommer 2026 müssen alle außerordentlichen Schüler mit Problemen in der Unterrichtssprache Deutsch verpflichtend an der Sommerschule teilnehmen. Die Maßnahme wurde am Mittwoch im Ministerrat beschlossen.
Wer dem Unterricht fernbleibt, muss dabei mit Konsequenzen rechnen. Eine versäumte Teilnahme gilt künftig als Schulpflichtverletzung – das kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000Euro nach sich ziehen.
Eingeführt wurde die Sommerschule bereits im Jahr 2020. Damals sollte sie Kinder und Jugendliche mit Lernrückständen in der Pandemiezeit unterstützen. 2022 wurde das Angebot dann ausgeweitet und steht seither Schülern mit besonderen Interessen und Begabungen bzw. Lerndefiziten offen. Insgesamt wurde sie von 37.400 Schülern genutzt.
Der Großteil entfällt dabei aber nicht auf jene, die Nachholbedarf in der Unterrichtssprache Deutsch haben: 2024 haben nur rund 7.800 Kinder mit Deutschförderbedarf freiwillig an der Sommerschule teilgenommen.
Durch eine Verpflichtung soll dieser Wert auf ganze 49.000 ansteigen. Die Bildungsdirektionen können je nach Region festlegen, wo der Unterricht stattfindet – der Transport soll organisiert werden.
Weil sich die Teilnehmerzahl durch die Novelle deutlich erhöht, wird auch beim Personal nachgeschärft: Neben aktiven Lehrkräften sollen künftig auch pensionierte Pädagogen sowie Lehrerinnen und Lehrer mit Spezialisierung auf Deutsch als Zweitsprache zum Einsatz kommen. Sollte sich nicht genug freiwilliges Personal melden, will Wiederkehr auch die Lehrkräfte notfalls verpflichten.