Bereits am 27. Mai gab dm erstmals bekannt, dass das besagte Produkt mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis einschließlich 28.04.2026 zurückgerufen werde. Der Verdacht: In dem Mus könnten Salmonellen enthalten sein, was bei den Betroffenen zu Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen wie auch Unwohlsein und Erbrechen sowie leichtem Fieber führen könnte – "Heute" berichtete.
Der Verdacht sollte sich bestätigt haben. In dem aktuellsten Rückruf des Artikels vom 2. Juni war bereits von nachgewiesenen Salmonellen die Rede. Dies dürfte nun auch zu mehreren Krankheitsfällen in Deutschland und Österreich geführt haben.
Auch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) hat sich nun in die Causa eingeschaltet. Sie berichtet von 13 Fällen in insgesamt sechs Bundesländern (Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg), die "höchstwahrscheinlich" mit dem Verzehr des Produkts in Zusammenhang stehen.
Acht Kinder seien so schlimm erkrankt, dass sie ins Krankenhaus mussten. Des Weiteren befürchtet die AGES, dass sich noch weiter Gläser mit dem Mus in Österreichs Haushalten befinden. Man solle das Produkt auf keinen Fall verzehren, vor allem Kleinkinder wären dadurch gefährdet, warnte die AGES.
Zudem bekräftigte man, dass die Abklärung dieser lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüche in enger Kooperation zwischen dem Sozialministerium Österreich und den jeweils zuständigen Landesbehörden erfolge.
Das Produkt könne sowohl ungeöffnet als auch geöffnet in die dm-Filialen zurückgebracht werden. Der Kaufpreis werde "selbstverständlich" erstattet, heißt es seitens des Unternehmens. Man entschuldige sich bei den Kunden für die Unannehmlichkeiten. Gleichzeitig betonte dm: "Die Qualität unserer Produkte hat für uns höchste Priorität."
Aktuell sieht sich das Unternehmen mit einem erneuten Rückruf konfrontiert. Wie das Unternehmen mitteilte, ruft man aktuell auch den Artikel "dmBio Beeren Crunchy" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 11.12.2025 zurück. Das Müsli könne Spuren von Lupinen enthalten. Sollten Kundinnen und Kunden an einer entsprechenden Allergie oder Unverträglichkeit leiden, werde vom Verzehr abgeraten.
Auch in diesem Fall wird gebeten, das Produkt – geöffnet oder angebraucht – in die Märkte zurückzubringen. Der Kaufpreis werde ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.