Stadträtin erklärt in "Heute"

Klimaanlage im Gemeindebau – Das musst du jetzt wissen

Das Klimanalagen-Verbot in Wiens Gemeindebauten ist Geschichte. Wohnbaustadträtin Hanel-Torsch erklärt alle Details zu der coolen Neuigkeit.
Claus Kramsl
21.05.2026, 05:30
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Die Hitze der Stadt ist im Sommer brutal – das wusste schon Austropop-Barde Rainhard Fendrich in seinem Hit "Oben ohne". Und auch viele Wiener können ein Lied davon singen, wenn sie in brütend heißen Sommernächten kein Auge zutun können.

Während sich viele durch den Einbau einer Klimaanlage angenehme Kühle in die Wohnung holen konnten, war das Gemeindebau-Mietern bisher – mit sehr wenigen Ausnahmen – verboten. Das hat sich nun geändert, ab sofort dürfen auch in Gemeindebauwohnungen Klimageräte eingebaut werden. Natürlich gelten dafür Regeln.

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In "Heute" beantwortet Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) alle Fragen rund um das heiße Thema.

➤Warum erlaubt Wiener Wohnen jetzt Klimaanlagen im Gemeindebau?

Hanel-Torsch: Die zunehmenden Hitzetage und tropischen Nächte stellen viele Menschen vor neue Herausforderungen. Wiener Wohnen reagiert darauf, indem ein klar geregelter, einheitlicher Rahmen für die Installation von Klimaanlagen geschaffen wird. Ziel ist es, den Wohnkomfort zu verbessern, ohne Nachbarschaft, Gebäudequalität oder Stadtbild zu beeinträchtigen.

➤Bedeutet das: Jetzt darf jede*r einfach eine Klimaanlage einbauen?

Hanel-Torsch: Nein. Klimaanlagen sind nicht generell, sondern unter klar definierten Voraussetzungen erlaubt. Erforderlich sind unter anderem eine Genehmigung durch Wiener Wohnen, die Einhaltung technischer und baulicher Vorgaben sowie – je nach Einzelfall – zusätzliche Bewilligungen durch zuständige Behörden (z.B. Denkmalschutz)

➤Welche Geräte sind erlaubt?

Hanel-Torsch: Zugelassen sind Split‑Klimageräte mit Innen‑ und Außeneinheit (Luft‑Luft‑Systeme). Andere Gerätetypen, etwa mobile Klimageräte oder Monoblock‑Systeme, werden nicht genehmigt.

➤Gelten diese Regelungen auch für Mieter*innen von Gewerbeflächen in Gemeindebauten?

Hanel-Torsch: Ja, dieser erleichterte Zugang gilt ab sofort auch für die 5.000 Gewerbeflächen in Wiener Gemeindebauten.

➤Wie wird der Schutz der Nachbar*innen sichergestellt?

Hanel-Torsch: Ein zentraler Punkt für ein gutes Miteinander ist der Lärmschutz: Die gesetzlichen Schallgrenzwerte müssen nicht nur an der Grundstücksgrenze, sondern auch beim nächstgelegenen Wohnungsfenster eingehalten werden – insbesondere in den Abend‑ und Nachtstunden. Zusätzlich sind schwingungsarme Montage und lärmreduzierte Geräte verpflichtend.

Wie laut darf meine Klimaanlage sein?

Hanel-Torsch: Als Planungsrichtwerte für die Schallemmission wird die ÖNORM S 5021 herangezogen. Diese sieht etwa für Standorte in der Kategorie 3 (städtisches Wohngebiet) folgende Beurteilungspegel vor: 55 dB am Tag, 50 dB am Abend und 45 dB in der Nacht. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, ob sich die Wohnhausanlage in einem Schutzgebiet befindet, das strengere Höchstwerte vorgibt.

➤Was gilt für das Stadtbild?

Hanel-Torsch: Außengeräte sollen möglichst nicht von der Straße aus sichtbar sein, etwa durch Montage auf Balkonen, Loggien oder Dachflächen. Straßenseitige Montagen sind nur in Ausnahmefällen und mit einer zusätzlichen Genehmigung der zuständigen Stadtstellen zulässig (MA 19, Baupolizei).

➤Wer trägt die Kosten für Klimaanlagen?

Hanel-Torsch: Alle Kosten – Anschaffung, Installation, Stromverbrauch, Wartung, Reparaturen sowie ein allfälliger Rückbau – sind von den Mieterinnen selbst zu tragen. Auch bei notwendigen Sanierungsarbeiten am Gebäude kann eine vorübergehende Demontage auf Kosten der Mieterinnen erforderlich sein.

Wird es so etwas wie Gemeinschaftsaktionen von Wiener Wohnen geben?

Hanel-Torsch: Die Errichtung einer Klimaanlage erfolgt grundsätzlich in Eigenverantwortung der jeweiligen Mieterin bzw. des jeweiligen Mieters. Voraussetzung für die Genehmigung durch Wiener Wohnen sind eine fachgerechte Planung und Montage durch konzessionierte Unternehmen sowie die Einhaltung aller Vorgaben – etwa zu Lärmschutz, Energieeffizienz, Brandschutz und Anbringung.

Es steht Mieter*innen selbstverständlich frei, sich zusammenzuschließen, um etwa Preisvorteile bei der Beauftragung von Fachfirmen zu nutzen. Für die Genehmigung gilt jedoch: Jeder Mieter*in muss den Antrag individuell stellen und die erforderlichen Unterlagen eigenständig einreichen.

➤Gibt es Alternativen zur Klimaanlage?

Hanel-Torsch: Ja. Außenliegender Sonnenschutz wie z.B. Rollläden kann die Hitze wirksam reduzieren – ganz ohne Strom. Die Stadt Wien fördert den nachträglichen Einbau solcher Systeme mit 50Prozent der Kosten (bis zu 1.500 Euro).

➤Welche weiteren Maßnahmen gegen Hitze gibt es bereits im Gemeindebau?

Hanel-Torsch: Durch groß angelegte Sanierungsprogramme wurden in den vergangenen Jahren viele Wohnhausanlagen thermisch saniert, dabei zehntausende Außenjalousien und Sonnenschutzlösungen errichtet sowie Grünflächen erweitert und Fassaden begrünt. Bei neuen Gemeindebauten gehören Niedrigstenergiebauweise, Verschattung und Begrünung längst zum Standard.

➤Ab wann gilt die neue Regelung?

Hanel-Torsch: Die Regelung gilt ab sofort. Wichtig ist: Erst nach Vorliegen aller Genehmigungen darf eine Klimaanlage installiert werden.

➤Waren Klimaanlagen im Gemeindebau früher komplett verboten?

Hanel-Torsch: Nein. Klimaanlagen waren bislang ausschließlich in klar begründeten Ausnahmefällen erlaubt, etwa aus medizinischen Gründen oder aufgrund gewerberechtlicher Vorgaben (z.B. für Arztpraxen oder Apotheken). Neu ist, dass es nun erstmals einen transparenten, einheitlichen und nachvollziehbaren Rahmen gibt.

{title && {title} } ck, {title && {title} } 21.05.2026, 05:30
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