Krasses Gerichtsurteil

Knallhart! Wiener bekommt Rauch-Regeln aufgebrummt

In einer Wohnsiedlung in Floridsdorf wurde ein Mieter geklagt, weil er auf seiner Terrasse geraucht hatte. Nun muss er sich an einige Regeln halten.
Maxim Zdziarski
21.11.2025, 17:00
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Ein Nachbarschaftsstreit in Wien-Floridsdorf ist völlig eskaliert: Ein 42-jähriger Familienvater darf auf seiner eigenen Terrasse nur noch zu bestimmten Zeiten rauchen – und muss zusätzlich rund 13.000 Euro Anwaltskosten zahlen – "Heute" berichtete.

Nachbarschaftsstreit endet vor Gericht

Seit Monaten herrschte in der Wohnanlage Streit zwischen zwei Mietparteien. Die Nachbarin im Obergeschoss fühlte sich vom Rauch, aber auch von den Stimmen der Familie belästigt. Danijel (42) hatte erst vor Kurzem mit seiner Frau und den zwei kleinen Kindern die größere Wohnung mit Terrasse bezogen. Nach einem langen Arbeitstag setzte er sich gern ins Freie, um eine Zigarette zu genießen. Doch genau das stank der Nachbarin gewaltig.

"Wir sitzen im Sommer auch mal draußen – ist doch ganz normal", sagt der 42-Jährige. Dennoch habe die Frau zunächst Beschwerden geäußert, später sogar verlangt, dass Danijel in der Wohnung rauchen solle. Für ihn unverständlich: "Auf meiner Terrasse kann ich rauchen, wann ich will."

„Jetzt wird mir auch noch vorgeschrieben, wann ich die Fenster zu öffnen habe.“
Danijel (42)Mieter in Wien-Floridsdorf

Die Nachbarin ließ jedoch nicht locker und reichte schließlich Klage ein, und das Bezirksgericht in Floridsdorf entschied zugunsten der Klägerin. In dem Urteil hielt man fest, dass die Geruchsbelästigung auch während des Lüftens der Wohnung und durch einen Aschenbecher entstanden sein soll. "Jetzt wird mir also noch vorgeschrieben, wann ich die Fenster zu öffnen habe", ärgert sich der 42-Jährige im "Heute"-Talk. Zusätzlich brummte man dem Familienvater einen strikten Rauchplan auf.

13.000 Euro und fixe Raucherzeiten

Danijel darf jetzt zwischen April und Oktober nur noch von 6 bis 8 Uhr, 10 bis 12 Uhr, 15 bis 18 Uhr und 20 bis 22 Uhr auf seiner Terrasse rauchen. Von November bis April werden ihm seine Rauchfenster von 8 bis 9 Uhr, 13 bis 14 Uhr sowie 19 bis 20 Uhr vorgeschrieben.

Außerhalb dieser fixen Zeiten ist das Rauchen auf seiner eigenen Terrasse oder in seiner Wohnung bei geöffneten Fenstern verboten. "In der ganzen Siedlung rauchen die Leute draußen – aber wir dürfen es nur noch nach Uhrzeit", schüttelt Danijel den Kopf. Als zusätzliche Belastung muss der Wiener auch noch die gesamten Anwaltskosten von rund 13.000 Euro tragen.

{title && {title} } zdz, {title && {title} } Akt. 22.11.2025, 07:32, 21.11.2025, 17:00
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