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Kommt Ruinerwold-Vater nie vor Gericht?

Heute Redaktion
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    Ortseinfahrt der 2.800-Seelen-Gemeinde Ruinerwold.
    Ortseinfahrt der 2.800-Seelen-Gemeinde Ruinerwold.
    (Bild: imago stock & people)

    Sekten-Vater Gerrit-Jan van D. (67) steht im Verdacht, seine Kinder jahrelang sexuell missbraucht zu haben. Jetzt scheint jedoch der Prozess zu platzen.

    Vor etwa zwei Monaten sind sechs Personen aus einem Bauernhof im niederländischen Ruinerwold befreit worden. Wie "Heute.at" bereits berichtete, gibt es Vorwürfe, der 67-jährige Familienvater Gerrit-Jan van D. habe zwei seiner Kinder sexuell missbraucht. Außerdem soll er ein österreichisches Ehepaar monatelang manipuliert und gequält haben. Jetzt scheint der Prozess aus gesundheitlichen Gründen zu platzen.

    Sekten-Vater hatte Gehirnblutung

    Wie die niederländische Zeitung "AD" meldet, wurde der 67-Jährige seit seiner Verhaftung nie von der Polizei gehört. Der Grund soll im schlechten Gesundheitszustand des Sekten-Vaters liegen.

    Vor ungefähr drei Jahren hatte Van D. eine Gehirnblutung. Infolgedessen kann er nicht mehr sprechen. Selbst ein einfaches Ja oder Nein soll nicht funktionieren. Sein Anwalt Robert Snorn sagt, sein Klient könne lesen, aber nicht schreiben. Daher ist diese Art der Kommunikation auch keine Option.

    Gerrit-Jan van D. hat Recht auf faires Verfahren

    Die Staatsanwaltschaft hat das niederländische Institut für forensische Psychiatrie und Psychologie (NIFP) um Rat gefragt, ob und wie der Verdächtige aus Ruinerwold verhört werden kann. Die beiden Staatsanwälte hoffen, dass die Gutachten noch in dieser Woche vorliegen.

    Wenn die Befragung durch die Polizei bisher bereits ein Ding der Unmöglichkeit gewesen ist, scheint es ebenso unwahrscheinlich, Van D. einem fairen Gerichtsverfahren zu unterziehen. Immerhin werden die Richter ihn ausführlich über den Fall befragen wollen. Und laut niederländischem Recht hat ein Verdächtiger das Recht, an seinem eigenen Strafverfahren teilzunehmen, das Verfahren zu verfolgen und auch daran aktiv mitzumachen - und genau darin liegt das Problem.

    Verdächtige kann nur mit dem Kopf nicken

    Der 67-Jährige kann nicht einmal sagen: "Ich appelliere an mein Recht zu schweigen." Van D. kann nur für "Ja" den Kopf nicken und für "Nein" schütteln. Auf diese Weise kommuniziert er auch mit seinem Anwalt. "Mein Klient bestreitet den Verdacht. Das heißt, mein Mandant schüttelt nicht den Kopf, wenn ich ihn frage, ob die Vorwürfe stimmen", so Snorn zur "AD".

    Eine erste öffentliche Anhörung der Beschuldigten Van D. und des österreichischen Hof-Pächter Josef B. (58) soll am 21. Januar 2020 stattfinden. Bislang gab es keine vergleichbaren Fälle von Gerichtsverfahren gegen Verdächtige, die wie der 67-Jährige dauerhaft ihre Sprache verloren haben. Jetzt liegt der Ball bei der Staatsanwaltschaft, zu entscheiden, wie und in welchem Ausmaß die Verdächtigen im Fall Ruinerwold befragt werden.