Streit um neues Gesetz

Kopftuch-Verbot – darum klagen jetzt die fünf Mädchen

Fünf Mädchen ziehen gegen das neue Kopftuchverbot vor den Verfassungsgerichtshof. Zum Schulbeginn gilt die Regel trotzdem.
Österreich Heute
17.06.2026, 09:41
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Es sorgt schon jetzt für Aufruhr: Im neuen Schuljahr wird Mädchen bis zu ihrem 14. Geburtstag verboten, in der Schule ein Kopftuch zu tragen. Seitdem das bekannt ist, gehen die Wogen hoch.

Caroline W., einer Pädagogin einer Volksschule in Wien, in deren Klasse zwei Mädchen mit Kopftuch sitzen, erzählt: "Ein Vater hat mir gegenüber bereits angekündigt, falls das Verbot wirklich umgesetzt wird, wird er mit seiner Familie zurück nach Syrien ziehen."

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Jetzt wird das neue Gesetz ein Fall für den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Fünf Mädchen – sie sind zwischen neun und zwölf Jahre alt – preschen vor und wollen die Neuerung kippen.

Es wurden zwei Anträge an den VfGH gestellt. Das bedeutet, es sind zwei Gruppen von Schülerinnen, die sich mit ihren Eltern an das Gericht wenden.

So sieht der Fahrplan aus: Noch im Juni wird Stufe eins des Verfahrens beginnen. Das bedeutet, es wird zunächst überprüft, ob alle formalen Kriterien überhaupt erfüllt sind, damit der Antrag zulässig ist.

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Ein Knackpunkt dabei: Da das Gesetz noch nicht in Kraft ist, wird zunächst geklärt, ob das Gericht überhaupt im Vorfeld in dieser Causa prüfen darf.

Nächste Prüfung erst nach Schul-Start

Falls dem stattgegeben wird, beginnen die Beratungen zum zweiten Schritt erst im Herbst. Dann erst wird der Antrag der Schülerinnen inhaltlich geprüft. Da das erst nach dem Ende der Sommerferien stattfinden wird, startet das Schuljahr auf jeden Fall mit der neuen Regel.

Hintergrund der Beschwerde:  Die Schülerinnen bringen vor, das islamische Kopftuch aus persönlicher Überzeugung und aus freien Stücken zu tragen, so die Informationen aus dem VfGH. Die Mädchen sehen einen "Verstoß gegen mehrere Grundrechte: das Recht auf Gleichheit, Privatleben, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung sowie das Recht auf Wahrung des Kindeswohls bzw. das Recht der Eltern auf Erziehung entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen."

Weiter: "Die Schülerinnen fühlen sich durch das Verbot bereits jetzt diskriminiert und psychisch belastet."

Die Umsetzung des Gesetzes wird wohl nicht überall reibungslos ablaufen. Lehrerin Caroline zu "Heute": "Meine Mädchen sind verängstigt, ihnen wird etwas genommen, zu dem sie ihre Eltern bis jetzt gezwungen haben."

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 17.06.2026, 09:55, 17.06.2026, 09:41
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