Viele kennen Regel nicht

Krank im Zeitausgleich – Das musst du jetzt wissen

Wer während des Zeitausgleichs krank wird, verliert seine freien Tage trotzdem. Der ÖGB erklärt, warum das anders ist als beim Urlaub.
Wien Heute
27.07.2026, 06:15
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Sommerzeit ist Urlaubszeit. Viele Beschäftigte verlängern ihre freie Zeit derzeit mit angespartem Zeitausgleich. Doch genau hier lauert eine Regel, die viele nicht kennen: Wer im Zeitausgleich krank wird, bekommt die freien Tage in der Regel nicht zurück.

„Viele gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass Krankheit den Zeitausgleich genauso unterbricht wie den Urlaub. Tatsächlich ist das aber nicht der Fall“
Verena WeilharterÖGB-Arbeitsrechtsexpertin

"Eine Erkrankung unterbricht den Zeitausgleich nicht – die Stunden oder Tage gelten trotzdem als verbraucht. Das wissen viele Arbeitnehmer:innen nicht. In unseren Beratungen erleben wir immer wieder, dass Beschäftigte von dieser Regelung überrascht sind. Viele gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass Krankheit den Zeitausgleich genauso unterbricht wie den Urlaub. Tatsächlich ist das aber nicht der Fall", erklärt ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter.

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Der Grund dafür liegt in der Rechtslage. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) besteht während eines vereinbarten Zeitausgleichs keine Arbeitspflicht. Deshalb verhindert eine Erkrankung rechtlich auch keine Arbeitsleistung – das Zeitguthaben wird trotz Krankenstands abgebaut.

Anders sieht die Situation beim Urlaub aus. Wird ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank und dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, werden die Urlaubstage unter bestimmten Voraussetzungen nicht verbraucht und später wieder gutgeschrieben. Eine vergleichbare gesetzliche Regelung gibt es für den Zeitausgleich jedoch nicht.

Für viele Beschäftigte ist das nur schwer nachvollziehbar. "Wer über Monate Überstunden ansammelt und sich auf dringend notwendige Erholung freut, empfindet es verständlicherweise als ungerecht, wenn eine Krankheit genau in diese Zeit fällt und das Zeitguthaben trotzdem verbraucht wird. Umso wichtiger ist es, dass Beschäftigte ihre Rechte kennen und sich rechtzeitig informieren", so Weilharter.

Der ÖGB rät deshalb allen Arbeitnehmern, sich bei Fragen zu Zeitausgleich, Urlaub oder Arbeitszeit rechtzeitig beraten zu lassen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 27.07.2026, 09:45, 27.07.2026, 06:15
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