Im Urlaub in Österreich erlitt eine Frau einen Lendenwirbelbruch, als sie ihr Auto anschieben wollte. Ein Rettungswagen brachte einen Notarzt zum Unfallort, der daraufhin einen Hubschrauber anforderte.
Der Flug ins Krankenhaus kostete die Betroffene 6.200 Euro, die sie später von ihrer Krankenkasse zurückverlangte.
Die Frau argumentierte, dass ein Transport per Rettungswagen in unwegsamem Gelände zu einer Querschnittslähmung hätte führen können, und bestand auf der medizinischen Notwendigkeit des Hubschraubereinsatzes.
Wie t-online berichtet, entschied das Hessische Landessozialgericht jedoch, dass weder nach österreichischem noch nach deutschem Recht ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht.
Nach österreichischem Recht werden Bergungskosten und der Transport ins Tal grundsätzlich nicht ersetzt, es sei denn, es handelt sich um eine lebensbedrohliche Verletzung. Das Gericht war jedoch der Meinung, dass keine akute Lebensgefahr bestand.
Auch die Voraussetzungen nach deutschem Recht sah das Gericht als nicht erfüllt an, da der Einsatz eines Rettungswagens mit den nötigen Sicherungsmaßnahmen ausreichend gewesen wäre.
Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen. Für ähnliche Fälle empfiehlt sich eine Auslandsreisekrankenversicherung oder eine private Unfallversicherung, da viele dieser Tarife Kosten für Such-, Rettungs- und Bergeeinsätze übernehmen – abhängig von den Vertragsbedingungen und dem Unfallhergang.