Was Urlauber wissen müssen

Kroatien ändert ab 1. Oktober Preis-Regeln für alle

Ab 1. Oktober müssen in Kroatien bei vielen Angeboten zwei Preise stehen. Neben dem aktuellen Betrag wird auch ein Referenzpreis angegeben.
André Wilding
26.09.2026, 14:30
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Wer ab Oktober in Kroatien eine Speisekarte aufschlägt, könnte sich zunächst über zwei unterschiedliche Preise wundern. Dahinter steckt aber kein Fehler: Bei zahlreichen Waren und Dienstleistungen muss künftig neben dem aktuellen Betrag auch ein Referenzpreis angegeben werden.

Als Vergleich dient jener Preis, der am 10. September 2026 gegolten hat. Beide Beträge müssen klar und deutlich erkennbar sein. Die Regierung will damit Preissteigerungen für Kunden leichter nachvollziehbar machen.

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Nicht nur Restaurants betroffen

Die neue Vorgabe gilt ab 1. Oktober und betrifft weit mehr als Cafés und Restaurants. Auch Einzelhändler, Friseure, Kosmetikbetriebe, Handwerker und andere Dienstleister müssen ihre Preisangaben entsprechend anpassen.

Selbst bei Mietwagen müssen Kunden künftig mit den zusätzlichen Preisangaben rechnen.

Die Regel beschränkt sich außerdem nicht auf Preislisten. Sobald Unternehmen mit konkreten Preisen werben, müssen die neuen Vorgaben ebenfalls berücksichtigt werden. Das gilt etwa für Werbetafeln, Flyer, Plakate und digitale Angebote. Auch Preislisten auf den eigenen Internet-Seiten müssen entsprechend veröffentlicht und bei Änderungen aktualisiert werden.

Wirte fürchten Verwirrung

In der Gastronomie stößt die neue Regel auf Widerstand. Franz Letica, Präsident des Zagreber Gastronomieverbandes, warnt vor Missverständnissen bei den Gästen.

"Das Erste, was wir damit bewirken, ist Verwirrung bei den Gästen, da es zwei Preise gibt – einen, den sie zahlen, und einen, den sie nicht zahlen", sagt Letica laut dem kroatischen Nachrichtenportal "Dnevnik.hr". Die Regelung werde für "lustige Szenen an den Tischen" sorgen.

Es gebe bereits Treffen in Anwaltskanzleien, bei denen die Verfassungsmäßigkeit der weiteren "bizarren Regeln" geprüft werde.

Hohe Strafen drohen

Wer sich nicht an die neuen Vorgaben hält, muss mit Geldstrafen rechnen. Für Gastronomen und Einzelhändler können diese bis fast 2.000 Euro betragen. Juristischen Personen wie Handelsketten drohen Strafen von bis zu 27.000 Euro.

Auch bei den Kunden gehen die Meinungen auseinander. Bei einer nicht repräsentativen Online-Umfrage mit 829 Teilnehmern hielten 37,3 Prozent die zusätzliche Angabe für sinnvoll, weil Preiserhöhungen dadurch sichtbar werden.

Genauso viele fanden die Regel hingegen unnötig kompliziert. Rund ein Viertel der Befragten gab an, ohnehin nur auf den aktuellen Preis zu achten.

Für Urlauber heißt es ab Oktober jedenfalls genauer hinzuschauen - entscheidend für die Rechnung bleibt der aktuelle Preis.

wil,26.09.2026, 14:30