Dieser Fall von Tierquälerei hat für einen Landwirt aus Vorarlberg drastische Konsequenzen. Er darf lebenslang keine Tiere mehr halten. Das von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz verhängte Verbot wurde jetzt vom Landesverwaltungsgericht bestätigt und ist rechtskräftig, das berichtet der ORF.
Auslöser war ein Vorfall vom 6. Oktober 2023 im Bezirk Bregenz. Bei einer Klauenpflege wurde einer Kuh ein Teil der Zunge herausgerissen. Der Mann, der am Hof seines Vaters arbeitet und für das Tier verantwortlich war, holte danach keine tierärztliche Hilfe.
Vier Tage blieb die verletzte Kuh ohne entsprechende Versorgung im Stall. Anschließend wurde sie geschlachtet. Erst im Schlachthof fiel die schwere Verletzung auf und der Fall wurde angezeigt, so der ORF.
Im Jänner 2025 wurde der Mann vom Landesgericht Feldkirch wegen Tierquälerei verurteilt. Er habe "dem Tier durch Unterlassung unnötige Qualen zugefügt, da er die Kuh mehrere Tage im Stall untergebracht hatte und ihr in dieser Zeit überdies keine notwendige tierärztliche Hilfe oder entsprechende Schmerzmedikation zukommen ließ", berichtet der ORF.
Das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte das Urteil im Juli 2025. Daraufhin verhängte die Bezirkshauptmannschaft ein lebenslanges Tierhalteverbot. Der Landwirt bekämpfte auch diese Entscheidung.
Doch auch vor dem Landesverwaltungsgericht hatte er keinen Erfolg. Das Gericht wertete die Tierquälerei als erwiesen. Der Mann habe versucht, "den Sachverhalt in der mündlichen Verhandlung anders darzustellen".
Nach Ansicht des Gerichts spielte der Landwirt den Vorfall herunter. Er habe erneut "versucht darzulegen, dass es keine Möglichkeit für eine richtige veterinärmedizinische Behandlung gegeben hätte und das Tier schlussendlich wieder gefressen und Wasser getrunken habe".
Das überzeugte das Gericht nicht. "Diese fehlende Einsicht erhöht das Risiko, dass es in Zukunft erneut zu tierschutzrechtlichen Verstößen kommt", heißt es in der Entscheidung.
Dabei geht das Verbot deutlich weiter als nur bei Nutztieren. Der Mann stelle ein Risiko für sämtliche Tiere dar. Deshalb müsse das Verbot "für alle Wirbeltier-, Kopffüßer- und Zehnfußkrebsarten gelten".
Das bedeutet konkret: Der Landwirt darf künftig nicht einmal Garnelen halten.