Regel gilt für alle

Kunde isst in Filiale – Supermarkt macht klare Ansage

Darf der Snack schon vor dem Bezahlen geöffnet werden? Lidl erklärt, welche Regeln für Lebensmittel gelten, die noch im Geschäft konsumiert werden.
Newsdesk Heute
07.10.2026, 10:25
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Der Einkauf dauert länger und der Hunger meldet sich: Darf man Lebensmittel eigentlich schon im Geschäft öffnen und konsumieren, solange man sie danach an der Kassa bezahlt? Lidl Österreich hat dazu eine klare Haltung.

Anlass für die Frage ist ein Vorfall in einer Hofer-Filiale in Klagenfurt. Dort hatten eine oder mehrere Personen Produkte noch im Geschäft gegessen, ohne dafür zu bezahlen. Die leeren Verpackungen wurden anschließend in Regale gelegt. Daraufhin stellte der Diskonter ein Schild auf.

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Hofer erklärte dazu, dass der Konsum im Geschäft grundsätzlich nur dann erlaubt sei, wenn die entsprechenden Produkte danach auch bezahlt werden.

Konsum vor Bezahlung nicht vorgesehen

Bei Lidl Österreich ist das Essen oder Trinken vor dem Bezahlen grundsätzlich nicht vorgesehen. "Streng genommen ist es rechtlich sogar verboten", stellt man gegenüber dem Portal "5 Minuten" klar.

Der Diskonter zeigt allerdings Verständnis dafür, dass es in bestimmten Situationen dennoch vorkommen kann.

"Sollte es in Ausnahmefällen dennoch vorkommen – etwa wenn vor der Kassa beim Familieneinkauf schon getrunken oder gegessen wird, muss das Produkt an der Kassa selbstverständlich vorgelegt und bezahlt werden", heißt es in dem Bericht.

Laut Lidl nur Einzelfälle

Größere Probleme scheint es damit in den Filialen nicht zu geben. Nach Angaben von Lidl würden sich die Kunden grundsätzlich "sehr fair und verantwortungsvoll" verhalten.

Fälle, in denen Lebensmittel bereits vor dem Bezahlen konsumiert werden, seien demnach "absolute Einzelfälle", sagt Lidl zu "5 Minuten".

Wer bei Lidl schon vor der Kassa zu einem Lebensmittel greift, soll dieses jedenfalls anschließend vorlegen und bezahlen.

red,07.10.2026, 10:25