In der Causa rund um Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz kommt es am Montag zu einer endgültigen Entscheidung. Der mittlerweile zweifache Familienvater muss sich nämlich erneut der Justiz stellen.
Im Wiener Justizpalast beginnt um 9.00 Uhr die Berufungsverhandlung im Verfahren wegen angeblicher Falschaussage im parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss 2020 hinsichtlich seines Einflusses auf die Bestellung des Aufsichtsrats der Staatsholding Öbag. Für den ehemaligen Kanzler geht es dabei um einiges, immerhin wurde er erstinstanzlich zu acht Monaten bedingt verurteilt (drei Jahre Probezeit). Es gilt die Unschuldsvermutung.
Vor einem Drei-Richter-Senat wird Kurz deshalb gegen die erstinstanzliche Entscheidung argumentieren. "Ich wurde nicht verurteilt, weil ich etwas Falsches gesagt habe – sondern weil der Richter meinte, ich hätte zu wenig gesagt. Wie kann man jemanden bestrafen, der mitten in der Antwort unterbrochen wurde?", sagte der Ex-Kanzler noch am Wochenende.
"Ich habe im Untersuchungsausschuss alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Dass ich damals mitten in einer Antwort unterbrochen wurde, wurde im erstinstanzlichen Urteil ignoriert und als Falschaussage umgedeutet", ließ er mittels seines Anwalts ausrichten.
Am Montag dürfte dieses Argument in der Verhandlung zum Dreh- und Wendepunkt werden. Ob das Oberlandesgericht (OLG) Wien, das ebenso sieht, ist offen. Nach rund drei Stunden – also gegen 12.00 Uhr – soll es eine Entscheidung geben.
Und diese Entscheidung sitzt dann aber auch. Eine weitere Möglichkeit, Berufung einzulegen, hat Kurz nicht. Im schlimmsten Fall drohen ihm dann acht Monate bedingt. Das OLG kann aber auch das erstinstanzliche Strafmaß mindern oder verschiedene Punkte an die erste Instanz zurückverweisen.
Der Strafprozess gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz geht auf eine Anzeige der Neos zurück und begann am 18. Oktober 2023. Am 23. Februar 2024 wurde der Ex-Kanzler dann in zwei von drei Punkten freigesprochen, in einem aber erstinstanzlich verurteilt.