Urteil fällt am Montag

"Nicht verurteilt" – Kurz meldet sich vor Entscheidung

Am Montag entscheidet ein das Oberlandesgericht (OLG) Wien über die eingelegte Berufung von Sebastian Kurz. Dieser meldete sich nun zu Wort.
Heute Politik
24.05.2025, 13:15
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Am Montag steht Ex-Kanzler Sebastian Kurz erneut vor Gericht. Grund dafür ist seine eingelegte Berufung gegen die Verurteilung wegen des Verdachts auf falsche Beweisaussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Causa Ibiza.

Am Wiener Justizpalast wird nun ein Drei-Richter-Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Wien über diese Berufung entscheiden. Im erstinstanzlichen Urteil fasste der ehemalige Bundeskanzler immerhin acht Monate bedingt aus – sein damaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli wurde zu sechs Monaten verurteilt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

"Nicht verurteilt"

Am Freitag meldete sich Sebastian Kurz nun zu der nahenden Verhandlung zu Wort – nur wenige Stunden nachdem er zum zweiten Mal Vater geworden ist: Er sei erstinstanzlich "nicht verurteilt worden, weil er eine falsche Aussage im U-Ausschuss gemacht hätte – sondern weil der Richter der Ansicht war, seine Aussage sei 'unvollständig' gewesen", ließ er über seinen Anwalt ausrichten.

"Eine unvollständige Aussage ist im Strafrecht anders zu bewerten als nach der Verfahrensordnung in Untersuchungsausschüssen. Die Frage, ob Kurz bei der Auswahl der Aufsichtsräte eingebunden war, wurde von ihm im U-Ausschuss klar mit 'Ja' beantwortet", zitiert die "Presse" die Verteidigung.

Außerdem habe man im Strafverfahren außer Acht gelassen, dass der Ex-Kanzler im U-Ausschuss "nachweislich mehrfach unterbrochen und nach Ablauf der Befragungszeit das Wort der nächsten Fraktion erteilt wurde". Eine Möglichkeit seine Antwort zu Ende zu führen habe Kurz dabei nicht gehabt. Zudem sei er auch in weiteren Fragerunden nicht mehr dazu befragt worden, heißt es.

OLG entscheidet am Montag

Am Montag muss sich Kurz jedenfalls dem Drei-Richter-Senat stellen, der dann entscheidet, ob die erstinstanzlichen Schuldsprüche halten oder nicht. Selbst wenn diese bestätigt werden, kann das OLG aber auch das Strafmaß abändern und heruntersetzen.

Fällt die zweite Instanz ein Urteil, ist das auch rechtskräftig. Dennoch ist es möglich, dass es auch zu einer (teilweisen) Zurückverweisung an das Erstgericht kommt.

{title && {title} } pol, {title && {title} } Akt. 24.05.2025, 15:54, 24.05.2025, 13:15
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