Keine fahrlässige Tötung

Mann stirbt an Corona – Urteil für Nachbarin aufgehoben

Eine 55-Jährige missachtete die Quarantäne und steckte offenbar ihren Nachbarn mit Corona an – dieser starb. Für das Gericht keine fahrlässige Tötung.
Österreich Heute
22.05.2025, 23:00
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Die Frau (heute 55) hatte im Dezember 2021 eine Corona-Infektion. Sie hielt sich aber nicht an den Absonderungsbescheid und plauderte ohne FFP2-Maske mit Nachbarn im Stiegenhaus eines Mehrparteienhauses in St. Veit/Glan (Ktn.).

Auch einem an Krebs erkrankten Mann (69) begegnete sie zweimal. Beide Male unterhielten sich die Nachbarn auf engem Raum für einige Minuten miteinander. Beim ersten Mal soll die 55-Jährige noch nichts von ihrer Erkrankung gewusst haben, beim zweiten Mal allerdings schon. Der 69-Jährige verstarb wenig später an den Folgen der Corona-Infektion.

Urteil wegen grob fahrlässiger Tötung aufgehoben

Im Juli 2023 wurde die Kärntnerin, die laut Anklage das Virus verharmlost hatte, wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt, im September 2024 folgte am Landesgericht Klagenfurt eine Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung. Die 55-Jährige erhielt vier Monate bedingte Haft.

Doch die Frau ging in Berufung, nun wurde dieses Urteil vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben. Grund dafür war das Gutachten eines Sachverständigen: "Es ist nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar, dass der Nachbar sich bei jener Begegnung infizierte, bei der die Angeklagte bereits wusste, dass sie ansteckend war", heißt es.

Auch Sohn könnte Nachbarn infiziert haben

Denn es könnte auch ihr Sohn gewesen sein, der den Nachbarn ebenfalls getroffen hatte. Dieser hatte sich ebenfalls infiziert, war aber nicht getestet. Das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz ist bereits rechtskräftig.

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