Vor kurzem wurde am Landesgericht Klagenfurt ein für seine üblen Umgangsformen bekannter Wiener Unternehmer wegen Verleumdung und gefährlicher Drohung zu einer Geldstrafe in Höhe von 96.000 Euro verurteilt – "Heute" berichtete.
Im vergangenen Sommer war eine an sich harmlose Situation im Einkaufszentrum City Arkaden in Klagenfurt völlig eskaliert. Der Wiener wollte in einem Shop sein repariertes Handy abholen. Weil seiner Meinung nach etwas mit dem Panzerglas nicht passte und der Austausch nicht wie gewünscht kostenlos erfolgte, kam es zum Streit mit einem Lehrling.
„Sie können sich gratulieren. Sie sind tot, Sie sind tot. Ihr Image ist tot“der Angeklagtebedrohte den Handyshop-Lehrling
Der Streit wurde so hitzig, dass der Lehrling den Unternehmer aus dem Geschäft werfen wollte – woraufhin dieser das Geschehen zu filmen begann. Der Lehrling wollte dem Kunden daraufhin das Handy entreißen bzw. aus der Hand schlagen. Da rastete der Millionär vollkommen aus: "Du schlägst mir das Handy aus der Hand? Sie können sich gratulieren. Sie sind tot, Sie sind tot. Ihr Image ist tot. Sie sind imagemäßig tot", schrie er den jungen Mann an.
Weil er bei dem Streit angeblich schwer verletzt wurde, forderte der Unternehmer zudem eine Entschädigung. Der Lehrling verlor nicht nur seinen Ausbildungsplatz, es wurde auch gegen ihn wegen Körperverletzung ermittelt – das Verfahren wurde zum Glück eingestellt. Laut einem medizinischen Gutachter gab es beim Entreißen des Handys nur "eine streifende Bewegung".
Beim Prozess schämte sich der Wiener Unternehmer und entschuldigte sich auch beim Lehrling. "Ich habe ein Fehlverhalten gesetzt, das bedaure ich. Würde es für Dummheit eine Strafe geben, müssten Sie mich drei Jahre in Haft schicken", erklärte er laut der "Kleinen Zeitung".
Offenbar schämte sich der Unternehmer aber nicht genug, um die 96.000-Euro-Geldstrafe anzunehmen. Der Millionär legte volle Berufung ein, ebenso die Staatsanwaltschaft, der die Geldstrafe nicht weit genug geht. Auch die 5.800 Euro Schadenersatz, die der Wiener dem Lehrling zahlen sollte, wurden beeinsprucht. Nun ist das Oberlandesgericht Graz am Zug.