Es war eine folgenschwere Aussage, die Ex-Kanzler Sebastian Kurz am 24. Juni 2020 im Ibiza-U-Ausschuss machte. Ob er Bestellungen der Staats-Holding ÖBAG mitbestimmt habe? Na, hieß es lapidar, er sei informiert, aber nicht involviert gewesen. Über drei Jahre später folgte deshalb die Anklage durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), der Vorwurf: Falschaussage.
Wenige Monate später begann der Prozess gegen Kurz und seinen früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli. Er endete mit Schuldsprüchen, der Ex-Kanzler fasste acht Monate bedingte Haft aus. Während die Ankläger das Urteil annahmen, legten Kurz und Bonelli Berufung ein. Über diese verhandelt nun das Oberlandesgericht Wien an diesem Montag, berichtet die APA.
Im Wiener Justizpalast wird es eine drei Stunde lange öffentliche Sitzung geben, Zeugen sind hierfür keine mehr geladen, sehr wohl aber die erstinstanzlich Verurteilten. Das OLG kann die Schuldsprüche folglich bestätigen, aufheben, abändern oder auch teilweise an das Vorgericht zurückweisen.
Fest steht: Wird ein Urteil gefällt, ist dieses rechtskräftig. Bis dahin gilt weiter die Unschuldsvermutung.