Am 23. Februar wurde das Hammer-Urteil gegen den ehemaligen Bundeskanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz verkündet: Acht Monat Haft wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss. Konkret geht es um Aussagen zur Bestellung des Aufsichtsrats der Staatsholding ÖBAG, bei denen das Gericht Kurz vorwirft, seine Rolle bewusst heruntergespielt zu haben.
Der Ex-Kanzler bestreitet den Vorwurf vehement. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig, der Ex-Kanzler geht in Berufung. Jetzt ist klar, wann der Prozess weitergeht.
Am 26. Mai geht es vor dem Oberlandesgericht Wien in die nächste Runde, an dem Tag findet nämlich die Berufungsverhandlung statt. Kurz strebt nun in zweiter Instanz einen vollständigen Freispruch an, nachdem er zuvor in zwei Punkten bereits teilweise freigesprochen wurde.
Neben Kurz sitzt auch sein Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli auf der Anklagebank, auch er wurde wegen Falschaussage zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Bonelli hat ebenfalls Berufung eingelegt. Sowohl für Kurz, als auch für seinen ehemaligen Kabinettschef gilt die Unschuldsvermutung.