Nur wenige Tage vor der Nationalratswahl im Herbst 2024 sorgte ein Kurzclip für Aufregung. In einem Video, das der Verein "Plattform Demokratie Österreich" via Google Ads schaltete, wurde FPÖ-Chef Herbert Kickl nämlich mit Adolf Hitler verglichen.
Konkret war in dem wenige Sekunden dauernden Spot zu sehen, wie ein Porträt des FPÖ-Chefs mit der Aufschrift "Projekt Volkskanzler" mit einem Bild des Massenmörders Adolf Hitlers überblendet wurde. Die Aufschrift wurde dabei in Frakturschrift verwandelt, jene, die auch in der NS-Zeit verwendet wurde.
Für die FPÖ wurden mit dem Spot aber zahlreiche Grenzen überschritten und Herbert Kickl leitete rechtliche Schritte gegen Robert Luschnik, Vorstand des Vereins "Plattform Demokratie Österreich" ein. Luschnik war zuerst Geschäftsführer bei den Grünen und wechselte dann als Klubdirektor zu den Neos.
Bereits im Januar konnte Kickl mit einem medienrechtlichen Verfahren beim Wiener Handelsgericht einen ersten Erfolg erzielen. Laut dem Urteil habe es der Verein zu unterlassen, die Werbeeinschaltung zu verbreiten und Herbert Kickl mit dem Nationalsozialismus und/oder Adolf Hitler in Verbindung zu bringen. Auch nationalsozialistische Absichten und/oder Ziele dürfen Kickl dabei nicht unterstellt werden.
Darüber hinaus muss der Verein Herbert Kickl 5.000 Euro Schadenersatz zahlen und das Urteil für die Dauer von drei Monaten durchgehend über Google Ads in derselben Zielgruppe wie das Video veröffentlichen und bewerben.
"Plattform Demokratie Österreich" wollte das Urteil aber nicht akzeptieren und legte Berufung ein. Der Fall landete damit bei der nächsten Instanz, dem Obersten Landesgerichtshof Wien (OLG). Doch dieser ließ Vorstand Robert Luschnik nun abblitzen und wies die Berufung ab.
Die Begründung: Das Video stelle mit den eingeblendeten Wort- und Bildteilen den dargelegten verpönten gedanklichen Zusammenhang zum Nationalsozialismus her, wofür die Verwendung des Begriffs "Volkskanzler" durch den Kläger jedoch keinen sachlichen Anknüpfungspunkt bietet.
Darüber hinaus wurde der Begriff Volkskanzler auch anderen "namhaften demokratischen Staatspolitikern" wie Ludwig Erhard und Bruno Kreisky zugeschrieben. Der Begriff habe sich im Laufe der Zeit also in seiner Bedeutung verändert.
Letztlich ziele das Video auf eine "bloß sprachliche oder historische Gegenüberstellung ab". Die Kritik an Herbert Kickl werde zudem nicht sachlich begründet, hielt das OLG fest.
Das erneute Abblitzen kostet dem Verein nun weitere 4.000 Euro. Der Gegenseite bleibt jetzt nur mehr die außerordentliche Revision. Diese ist laut Kickls Anwalt Christoph Völk aber kaum erfolgversprechend.