Eine Instanz weniger, mehr Belastung für die anderen: Das NÖ Deregulierungsgesetz, im Oktober 2025 beschlossen, bereitet auch der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter (RIV) Kopfschmerzen.
Das NÖ Deregulierungsgesetz: Am 23. Oktober 2025 wurde es beschlossen, seit 1. Jänner gilt es. "Bescheide, die im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden erlassen werden, sind damit in allen ab 1. Jänner 2026 anhängig werdenden Verfahren unmittelbar beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVwG NÖ) anfechtbar", so Gernot Kanduth, Präsident der RIV, in einer Aussendung.
Die RIV lehne den Inhalt der Reform nicht ab. Andere Bundesländer, in denen dies bereits durchgeführt wurde, haben bereits gezeigt, dass es diese Reform tauglich sei, Verfahren auf Gemeindeebene abzukürzen – doch dafür müssen die Rahmenbedingungen gegeben sein.
"Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich über jene personellen Ressourcen verfügt, die zur Bewältigung der daraus resultierenden zusätzlichen Belastungen erforderlich sind", so Kanduth.
Die "Filter- und Vorbereitungsfunktion" falle weg, weil Berufungsverfahren nicht mehr durchgeführt werden. Die Gemeindeebene ist nicht mehr involviert, Verfahren kommen direkt an das Landesverwaltungsgericht.
"Dies führt nicht nur zu einer Erhöhung des Verfahrensanfalls, sondern insbesondere auch zu einem deutlich erhöhten Ermittlungs- und Aufbereitungsaufwand für das Gericht. Besonders betroffen sind stark verfahrensintensive Materien, allen voran das Baurecht", so Kanduth weiter in der Aussendung.
"Bereits derzeit ist das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich mit erheblichen personellen Herausforderungen konfrontiert", so Kanduth. Ein Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich vom Jahr 2024 zeigt, es habe zu diesem Zeitpunkt so wenig richterliches Personal noch wie nie gegeben und auch der Durchschnitt der Verfahrensdauern habe sich gesteigert.
"Ohne eine nachhaltige Verbesserung der personellen Ausstattung besteht die Gefahr, dass der Wegfall des Berufungsverfahrens nicht zu einer tatsächlichen Verfahrensbeschleunigung führt, sondern lediglich eine Verlagerung des Arbeitsaufwands auf das Landesverwaltungsgericht bewirkt und dadurch die Gesamtverfahrensdauer verlängert wird", gibt Kanduth einen Ausblick.
Helga Krismer-Huber (Grüne), Klubobfrau der Grünen im NÖ Landtag, warnt auch vor "den Folgen der Personalpolitik der Landesregierung beim Landesverwaltungsgericht".
"Was Schwarz-Blau beim Personal aufführt, gefährdet die Rechte der Bürgerinnen und Bürger", so Krismer und erklärt weiter: "Wer den Instanzenzug auf Gemeindeebene abschafft, aber gleichzeitig das Gericht personell ausbluten lässt, nimmt bewusst in Kauf, dass Verfahren Jahre dauern." Schwarz-blau provoziere, laut ihr, vorsätzlich ein Justiz-Versagen.
"Eine funktionierende Justiz ist Grundpfeiler unserer Demokratie. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass ihre Anliegen zeitnah bearbeitet werden – besonders wenn es um existenzielle Fragen wie das Baurecht geht. Schwarz-Blau muss jetzt hier beim Personal nachbessern, bevor der Rechtsstau zur dauerhaften Blockade wird", erklärt Krismer.
Aus dem Büro für Personalfragen, angesiedelt bei Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), heißt es in einer Stellungnahme gegenüber dem "ORF NÖ": "Seit Jahresbeginn profitieren die Bürgerinnen und Bürger von einer deutlichen Verfahrensverkürzung, da sie sich infolge der Abschaffung des gemeindeinternen Instanzenzuges nicht mehr an die Gemeinde, sondern direkt an das Landesverwaltungsgericht wenden können.“
Mehr Verfahren beim Landesverwaltungsgericht gebe es dadurch aber nicht unbedingt. Der Landtag habe einen Dienstpostenplan beschlossen – 50 Posten für Richter seien verfügbar, "ORF NÖ" berichtet. Diese seien schon besetzt. Dass Verfahren zeitnah bearbeitet werden, sei somit garantiert.
"Für 2027 wird der Bedarf erhoben und der Dienstpostenplan wird zeitgerecht dem NÖ Landtag vorgelegt", so das Land.