Eine Klage des rechtsextremen französischen Politikers Jean-Marie Le Pen gegen Rückforderungen des Europaparlaments in sechsstelliger Höhe ist gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union wies die Forderung des inzwischen verstorbenen Politikers zurück.
Nachdem Le Pen im Jänner verstorben war, setzten seine drei Töchter, darunter die Politikerin Marine Le Pen, den Prozess als seine Erbinnen fort. Die Entscheidung des EU-Gerichts ist nicht rechtskräftig und kann vor dem Europäischen Gerichtshof überprüft werden.
Im vergangenen Juli forderte die Parlamentsverwaltung von dem früheren Europaabgeordneten Beträge in Höhe von 303.200,99 Euro zurück. Jean-Marine Le Pen saß von 1984 bis 2019 im Parlament.
Wie französische Medien berichten, hatte das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) festgestellt, dass sich Le Pen von 2009 bis 2018 für diverse Gegenstände Kosten hatte erstatten lassen – zu Unrecht, laut eines Beschlusses der Parlamentsverwaltung. Darunter waren Newsletter, Stifte, Visitenkarten, Krawatten, Regenschirme, Küchenwaagen, Tischuhren, vernetzte Armbänder, Virtual-Reality-Brillen und auch 129 Flaschen Wein.
In der Klage, die Le Pen vor seinem Tod einreichte, beanstandete er, dass die Rückforderung gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verstoße, sowie das Recht auf ein faires Verfahren verletze. Das Gericht wies diese Argumente jedoch zurück.