Lena (Name geändert) hatte keinen leichten Start ins Leben. Die heute Fünfjährige aus Wien-Donaustadt wurde mit einem Wasserkopf (Hydrocephalus) geboren, die Diagnose wurde aber erst Monate später gestellt.
"Sie hat in den ersten Monaten immer wieder geschrien, die Haare sind ihr ausgefallen. Mit drei Monaten hatte sie einen Kopfumfang von 49 Zentimetern. Im Alter von vier Monaten ist sie dann notoperiert worden", erinnert sich ihre Mama, Lisa S. (Name geändert).
Aufgrund ihrer Erkrankung hat Lena nach wie vor motorische Einschränkungen: "Diese betreffen den selbstständigen WC-Gang, das Stufensteigen, zum Teil das An- und Auskleiden, das Laufen, die richtige Haltung von Messer und Gabel sowie zum Teil auch die richtige Stifthaltung", berichtet die 42-Jährige.
Am 28. Juli feiert Lena – sie besucht derzeit einen privaten Kindergarten und ist dort gut integriert – ihren 6. Geburtstag. In die Schule wird sie ab Herbst allerdings nicht gehen. Denn aufgrund ihrer motorischen Defizite wurde sie beim Schuleignungstest als nicht schulreif eingestuft.
"Lena ist zwar am Aufholen ihrer Defizite, aber wir haben eigentlich schon damit gerechnet. Daher haben wir das Gespräch gesucht und uns weitere Schritte überlegt", meint Lisa S. Lenas Eltern, die Volksschule und auch das AKH (dort ist das kleine Mädchen in Behandlung) halten es für Lenas Entwicklung am besten, noch ein Jahr in den Kindergarten zu gehen.
Die Bildungsdirektion hat Lena daher für ein Jahr vom Schulbesuch befreit. Das Problem: Das Mädchen ist nach wie vor schulpflichtig. Die MA 10 (Wiener Kindergärten) lehnte daher eine Förderung für den privaten Kindergartenplatz ab.
"Heute" fragte nach, warum: "Die Allgemeine Förderrichtlinie legt fest, dass Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht (mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September) im Rahmen dieser Förderschiene gefördert werden können. Ausnahmen können nur durch die zuständige Bildungsdirektion erfolgen. Eine Förderung im Rahmen des Modells 'beitragsfreier Kindergarten' ist aufgrund der rechtlichen Bestimmungen daher leider nicht möglich", wird erklärt.
Sollte Lena also das eine Jahr bis zum tatsächlichen Schuleintritt im Kindergarten verbringen, müssten die Eltern voll zahlen – das wären rund 680 Euro monatlich: "Das ist für uns finanziell nicht tragbar. Wir könnten dadurch jegliche Ergo- und Physiotherapie für Lena nicht mehr stemmen und müssten diese aussetzen. Das würde wiederum bedeuten, dass Lena ihre motorischen Defizite nicht so gut aufholen kann", meint Lisa S.
Die Bildungsdirektion wiederum beruft sich auf "Heute"-Anfrage auf den "Rahmen der geltenden bundesweiten rechtlichen Regelungen. In diesem Rahmen ist ein 'Aussetzen' der Schulpflicht grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme stellt ausschließlich die Regelung nach § 2 Abs. 2 SchPflG (Geburt des Kindes vor dem im Mutter-Kind-Pass eingetragenen Termin, Anm.) dar, die im vorliegenden Fall jedoch nicht zutrifft. Weiters wird an die zuständige Stelle des Fachstabs für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik verwiesen.
Als Alternative wurde Lisa S. etwa Homeschooling vorgeschlagen: "Beim Heimunterricht müsste ich meinen Job kündigen, um meine Tochter zu Hause schulisch zu fördern. Das wäre mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden. Zusätzlich würde ich ihr alle sozialen Kontakte nehmen", erklärt die Wienerin.
Auch der Besuch einer Vorschul-Klasse wird Lena nicht gewährt: "Dafür müsste sie wirklich völlig selbstständig aufs Klo gehen können, das schafft sie aber noch nicht. Es könnte zwar täglich für eine Stunde eine Sonderpädagogin vor Ort sein, aber dann müsste Lena genau in dieser Stunde mit der Pädagogin aufs Klo gehen", so die 42-Jährige.
Lena und ihre Eltern werden somit im Regen stehen gelassen: "Wir versuchen für unsere Tochter und uns als Familie eine Lösung zu finden, die uns nicht finanziell oder psychisch völlig ruiniert. Wir können den Kindergartenplatz nicht zahlen und wissen jetzt nicht, wie es weitergehen soll", ist Lisa S. verzweifelt.