Manche würden ihn wohl als "Falschen Fünfziger" bezeichnen: Ein 35-jähriger Linzer soll sich über den Online-Marktplatz "Temu" gleich 50 gefälschte Euro-Banknoten bestellt haben. Am Donnerstagvormittag sitzt er deshalb in Linz auf der Anklagebank.
Laut Anklage klickte sich der Mann im September des Vorjahres durch das Angebot – und zahlte am Ende gerade einmal 3,15 Euro für insgesamt 50 falsche 20- und 50-Euro-Scheine. Die genaue Stückelung ist unklar, wie Gerichtssprecher Walter Eichinger gegenüber "Heute" erklärt. Am 17. September wurden die Scheine geliefert – und die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Blüten aber nicht nur als kuriose Bestellung gedacht waren.
Der Angeklagte kam am Vormittag lässig in grauem Hoodie und schwarzer Jacke in den Saal. Er trägt auffällige Tattoos im Gesicht – und kennt das Prozedere vor Gericht auffällig gut: Seine Personalien sagte er schon ganz frei auf, ohne von der Richterin gefragt werden zu müssen. "Sie wissen schon genau, was ich von Ihnen wissen will", merkte sie an. "Leider", so die halb gelachte Antwort des 35-Jährigen. Elfmal ist der junge Mann schon vorbestraft, neunmal einschlägig.
Der Staatsanwalt hielt sich kurz: Konkret soll der 35-Jährige fünf gefälschte 50-Euro-Scheine an einen Bekannten weitergegeben haben. Drei davon konnten von den Behörden sichergestellt werden. Ein Gutachten der Nationalbank bringt zusätzliche Brisanz: Die Fälschungen waren demnach zur Täuschung geeignet – also gefährlich echt.
Der 35-Jährige bekannte sich aber nur teilweise schuldig. Dass er die falschen Scheine bestellt hat, leugnet er nicht. Er habe aber nicht vorgehabt, sie in Umlauf zu bringen. "Ich habe mir gedacht, ich bestelle sie zum Pokerspielen", erklärte der Angeklagte. Wegen einer Spielsucht habe er dafür kein echtes Geld mehr verwenden wollen.
Im Endeffekt habe er die Blüten aber in seinen Mistkübel geworfen. Da soll sich der Bekannte das Falschgeld selbst herausgenommen haben, während der Angeklagte schlief, erklärte der 35-Jährige der Richterin. Dass er ihm die Scheine übergeben habe, sei nicht richtig: "Der will mir eins auswischen, weil ich bei ihm einbrechen wollte", erklärte er sich die Aussage des Mannes.
Nach rund einer halben Stunde wurde die Verhandlung unterbrochen – ein Zeuge musste von Zuhause geholt werden. Weil der 35-Jährige zuletzt im vergangenen Dezember verurteilt wurde und sich die mutmaßliche Tat schon im September zugetragen haben soll, "wäre eine Zusatzstrafe zu verhängen", erklärt die Richterin.
Grundsätzlich droht dem Angeklagten für den Vorwurf der Geldfälschung eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Der Prozess wurde dann aber auf kommenden Donnerstag vertagt. "Ein Zeuge ist nicht erschienen", so Eichinger. Dieser soll am 2. April noch aussagen. Für den 35-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.