Mutter geht vor Gericht

Mädchen (4) erlitt Schlaganfall – ÖGK zahlt Reha nicht

Ein vierjähriges Mädchen erlitt 2023 einen Schlaganfall. Ärzte empfahlen eine Reha in Deutschland. Die ÖGK lehnte ab – nun entscheidet das Gericht.
Österreich Heute
17.02.2026, 13:03
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Ein Schlaganfall bei einem Kind und der Streit um die Kostenübernahme für eine spezialisierte Rehabilitation beschäftigen das Landesgericht Feldkirch. Weil die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) eine empfohlene Behandlung im Ausland nicht bewilligte, klagte die obsorgeberechtigte Mutter.

Blutgerinnsel verursachte Schlaganfall

Der Fall betrifft ein Mädchen aus Vorarlberg, das im Frühjahr 2023 im Alter von vier Jahren mit akuten Schlaganfall-Symptomen ins Krankenhaus Dornbirn gebracht wurde. Eine MRT-Untersuchung bestätigte den Verdacht.

Nach der Verlegung ins LKH Feldkirch wurde das Kind per Flugrettung an die Universitätsklinik Innsbruck transportiert. Dort entfernten Ärzte ein Blutgerinnsel aus einem Hirngefäß. Anschließend wurde das Mädchen knapp drei Monate rehabilitationsmedizinisch betreut, wie "Vorarlberg online" berichtet.

Schwerwiegende Nachwirkungen

Bis heute leidet das mittlerweile siebenjährige Kind an schweren Folgen: einer Halbseitenlähmung mit linksseitigem Spasmus an Arm und Bein sowie an einer seltenen Bewegungsstörung (Dystonie).

Laut dem auf Medizinrecht spezialisierten Klagsvertreter Patrick Beichl sei das Kind "zwingend auf eine zielgerichtete neurologische Therapie in einer spezialisierten Krankenanstalt angewiesen", um eine weitere Verschlechterung zu verhindern.

Klinik in Deutschland soll helfen

Die behandelnden Ärzte der Universitätsklinik Innsbruck empfehlen eine weiterführende Therapie in der Schön Klinik Vogtareuth in Deutschland. In dem Antrag auf Kostenübernahme wird die Einrichtung als "eine der führenden Einrichtungen in Deutschland in der Rehabilitation von Kindern nach Schlaganfall" bezeichnet.

Zudem werde dort eine Kombination aus stationärer Rehabilitation und gleichzeitiger Abklärung einer möglichen tiefen Hirnstimulation angeboten – ein Gesamtpaket, das es in Österreich nicht gebe. Beichl betont, hierzulande existiere keine Krankenanstalt, "die mit der Klinik in Vogtareuth mithalten kann".

ÖGK lehnt Auslandsbehandlung ab

Die ÖGK lehnte den Antrag dennoch ab. Eine Behandlung im Ausland dürfe nur bewilligt werden, wenn es in Österreich keine geeignete Möglichkeit gebe oder eine Therapie hier nicht in medizinisch vertretbarer Zeit erfolgen könne. Man gehe jedoch davon aus, dass "in Österreich eine geeignete Einrichtung zur Verfügung" stehe. Eine konkrete Klinik nannte die Kasse in ihrem Bescheid nicht.

Verzögerung verlangsamt Heilung

Für Beichl ist diese Argumentation "nicht nachvollziehbar, sondern vielmehr diskriminierend und grob benachteiligend". Durch die Ablehnung komme es zu einer "Verzögerung der Behandlung" und damit zu einer "Verringerung der Erfolgschancen".

Erst nach Einbringung der Klage bewilligte die ÖGK einen 14-tägigen Aufenthalt in der Schön Klinik Vogtareuth zur Diagnostik und Verlaufskontrolle. Zusätzlich genehmigte sie eine – nicht beantragte – Rehabilitation in Österreich.

Nur Gesamtpaket bei Behandlung sinnvoll

Aus Sicht des Klagsvertreters kann die empfohlene Behandlung nicht in einzelne Teile zerlegt werden. Es handle sich um eine einheitliche medizinische Maßnahme, die nur im Gesamtpaket sinnvoll sei. Diese Einschätzung teilt auch die zuständige Richterin: Für die Aufspaltung in Krankenbehandlung und Rehabilitation liefere der Bescheid "keine tragfähige Grundlage". Um zu klären, ob die beantragte Behandlung tatsächlich in Österreich möglich ist, bestellte das Gericht nun einen Sachverständigen.

Harte ÖGK-Kritik

Beichl übt scharfe Kritik am Vorgehen der Krankenkasse:
"Das Verhalten der ÖGK ist unterste Schublade. Sie hat sich gegen alles ausgesprochen, was von unserer Seite gekommen ist. Vor allem aber hat die ÖGK im Gerichtsverfahren behauptet, dass außergerichtliche Vergleichsgespräche laufen würden. Das ist eine glatte Lüge."
Den Eltern gehe es ausschließlich darum, ihrer Tochter die bestmögliche Behandlung zu ermöglichen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 17.02.2026, 13:08, 17.02.2026, 13:03
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