Am Landgericht Traunstein ging am Dienstag der Prozess gegen die inzwischen suspendierte Polizeibeamtin Maja S. ins Finale. Der Transfrau werden schwere Vorwürfe zur Last gelegt. So soll sie im August 2025 eine damals 14-Jährige vergewaltigt haben. Zudem seien bei ihr Dateien gefunden worden, die brutale Gewaltszenen an Kindern zeigen.
Laut einem Bericht des "Spiegel" soll das jüngste Opfer in den Aufnahmen erst drei Jahre alt gewesen sein. Bei dem Mädchen, welches sie vergewaltigt haben soll, habe es sich um die Tochter einer Freundin gehandelt. In der Verhandlung zeigte sich die 55-Jährige geständig.
Demnach habe sie das Mädchen bei einem gemeinsamen Ausflug in die Toilettenkabine eines Fast-Food-Restaurants gedrängt, sie gegen die Wand gedrückt und oberhalb sowie unterhalb der Kleidung begrapscht. Dann habe sie dem Mädchen mindestens einen Finger eingeführt. Die Tat konnte sich die Beschuldigte nicht erklären. Sie habe sich "in einer Art Tunnel" befunden.
Zuvor hatte sie dem Mädchen bereits per WhatsApp pornografische Nachrichten geschickt. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs hatte die Trans-Polizistin dem Opfer ein Motorrad angeboten, was das Mädchen jedoch ablehnte. Stattdessen werden ihr nun 11.000 Euro zugestanden.
Die Vergewaltigung und das Kinderporno-Material waren allerdings nicht alles, weswegen sich die 55-Jährige vor Gericht verantworten musste. Bei ihr wurde auch tier-pornografisches Material vorgefunden. Die Herstellung solcher Inhalte sei jedoch nur strafbar, wenn sie verbreitet werden.
Das Gericht konnte nicht nachweisen, dass die Videos mit dem Hund zu diesem Zweck erstellt wurden. Somit wurde die Beschuldigte von diesem Vorwurf freigesprochen.
Schlussendlich wurde die 55-Jährige wegen Vergewaltigung, Missbrauch von Jugendlichen, Körperverletzung und dem Besitz von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verliert die Beschuldigte auch ihren Beamtenstatus und ihre Pensionsansprüche.
Unklar bleibt, wo die Transfrau ihre Haft verbüßen muss. Zunächst habe sie in der Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt eingesessen. Danach folgte die Verlegung in die Männerabteilung, wo es zu heftigen Anfeindungen gekommen sei. Daher betonte der Richter eine besondere "Haftempfindlichkeit". Jedoch könne er sich nicht vorstellen, dass es der 55-Jährigen in der Frauenabteilung anders ergehen werde.