Kassandra (Name wurde geändert) erhielt kürzlich eine Zahlungsaufforderung von "A1" – adressiert an ihren bereits im Juni verstorbenen Vater. Für die 52-Jährige stieß der Brief auf großes Unverständnis: "Bereits im Juni habe ich dem Unternehmen mitgeteilt, dass mein Vater verstorben ist. Zu Beginn war von Gutschriften die Rede. Dann wurde es verwirrend und skurril."
Begonnen hat das "Chaos" im August 2023. Kassandra erhielt aufgrund der Abbuchungen, welche nach dem Tod des Vaters erfolgten, die erste Gutschrift von "A1" in Höhe von 48,62 €. "Die zweite, angekündigte Gutschrift (37,75€) wurde mir aufgrund eines offenen Rückstands (74,59€) nicht ausbezahlt. Der Restbetrag (36,84) wurde mir erlassen. Warum der Betrag nicht gleich abgebucht wurde bleibt fraglich", so die Wienerin.
Das Hin und Her sorgte bei der 52-Jährigen für Verwirrung. Zusätzlich fand sie irritierend, dass sie für den offenen Betrag von 74,69€ nie eine Rechnung erhielt. Anfragen im A1-Shop, per E-Mail oder telefonisch wurden laut Kassandra wegen datenschutzrechtlicher Gründe abgelehnt.
Am 11. September 2023 erhielt die Wienerin eine skurrilen Brief. Darin befand sich eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 8 Cent. Mit Verzugszinsen ergab sich ein zu bezahlender Betrag von insgesamt 60 Cent. "Das hat für mich das Fass zum Überlaufen gebracht. Mir geht es dabei nicht um das Geld. Für die Vorgehensweise habe ich einfach null Verständnis. Ist es sinnvoll per Brief einen Rechnungsbetrag von 0,08 Euro einzufordern, wenn man dafür auch Postporto bezahlen muss? Gibt es wirklich keine Möglichkeit bei solchen Beträgen kostensparender zu agieren?", fragte sich Kassandra.
"Heute" kontaktierte "A1", die sich wie folgt zu dem Vorfall äußerten: "Natürlich werden die Kosten sowie die verrechneten Verzugszinsen (0,60 Euro) aus Kulanz storniert. Allerdings ist der Restbetrag (36,84 Euro) sehr wohl noch offen und zu bezahlen", so die Pressestelle.
Kassandra hört von der offenen Forderung zum ersten Mal. Sie ist sich sicher, dass ihr der Betrag erlassen wurde und hat dies auch in schriftlicher Form. "Da kennt sich ja hinten und vorne niemand aus", ärgerte sich die Wienerin.
A1 versicherte "Heute", dass sie so schnell wie möglich mit Kassandra in Kontakt treten werden. Ob die 52-Jährige den Restbetrag also tatsächlich zurückzahlen wird, bleibt nach wie vor offen.