Sein Platz im Gerichtssaal war zwischen Malblock, Spielzeugauto und Buntstiften – denn der zweijährige Bub darf bei seiner Mutter in der Justizanstalt Jakomini leben. Am Dienstag war er mit dabei, als über das Schicksal der Georgierin am Straflandesgericht Graz entschieden wurde.
Die Frau war laut "Kleine Zeitung" im Juni 2025 per internationalem Haftbefehl in Italien festgenommen und nach Österreich überstellt worden. Der Vorwurf: schwerer Diebstahl. Laut Staatsanwaltschaft soll sie in der Wohnung eines Grazers Luxusuhren und Goldbarren im Wert von 115.000 Euro gestohlen haben.
"Sie war bei ihm als Haushaltshilfe angestellt, erschlich sich sein Vertrauen", wird Staatsanwältin Patricia Weber in der Tageszeitung zitiert. Während der Mann im Fitnessstudio war, soll die Reinigungskraft mit unbekannten Komplizen zugeschlagen haben. Der Tresor war weg.
Nur drei Personen wussten von den Verstecken: der Bewohner selbst, seine Lebensgefährtin – und die Haushaltshilfe. Auf dem Handy der Angeklagten fanden Ermittler gelöschte Fotos und Videos der Wertgegenstände. "Nach der Tat ist sie untergetaucht, auf der Plattform für Reinigungskräfte hat sie ihr Profil entfernt", so Weber.
"Schuldig, dass ich Video und Fotos gemacht habe. Aber ich habe nichts gestohlen", erklärte die Frau laut "Kleine Zeitung" im Prozess. Warum sie die Gegenstände ablichtete? Am Spielplatz habe sie eine Frau getroffen, die ihr erzählt habe, dass ihr Haus in der Ukraine bombardiert worden sei. "Ich sollte ihr helfen und ihr verraten, ob sich in der Wohnung Wertgegenstände befinden. Sie sagte, ich werde dadurch sicherlich keine Probleme bekommen, deshalb habe ich die Bilder hergezeigt."
"Aber Sie wussten, dass eingebrochen wird?", hakte die Richterin laut der Tageszeitung nach. Die Angeklagte antwortete: "Ja. Aber nicht, dass so großer Schaden entstehen wird. Ich und mein Sohn leiden sehr." – "Das Opfer leidet aber auch sehr, vergessen Sie das nicht. Es ist viel Geld für den Mann", erwiderte Richterin Julia Noack.
Die Verteidigung ortete "Unklarheiten im Strafantrag" und betonte, die Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt nicht im Land gewesen. Ihre Mandantin sei unbescholten, die Haft mit Kind besonders belastend – allenfalls sei sie Beitragstäterin.
Während sich die Schöffen zur Beratung zurückzogen, machte der Bub eine Jausenpause – kurz darauf stand das Urteil fest: Schuldspruch. Zwei Jahre Haft, acht davon unbedingt. "Sie haben den ganz wesentlichen Schritt, den allerersten nämlich, gemacht. Sie haben die Wohnung ausgekundschaftet, sind die Verursacherin des Schadens", so die Richterin.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Sollte sie rechtskräftig werden, kann die Frau wegen der bereits verbüßten Zeit bedingt entlassen werden. Ob der kleine Bub weiter bei seiner Mama hinter Gittern bleiben darf, entscheidet das Jugendamt – frühestens zum dritten Geburtstag ist damit aber Schluss.