Wie "Heute" berichtete, soll der einschlägig vorbestrafte Familienvater während eines Streites mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin in einer Wohnung in Golling (Tennengau) zweimal den Hitlergruß gezeigt und antisemitische Beschimpfungen geäußert haben. Der Vorfall, der auf seinen Wunsch auch gefilmt wurde, ereignete sich bereits im Dezember 2023.
Der 34-Jährige zeigte sich in der Verhandlung geständig. Er habe seine Emotionen nicht unter Kontrolle gehabt und wollte "lediglich provozieren", was falsch gewesen sei. Er distanzierte sich vom Nationalsozialismus und beteuerte, dass ihm das Video "peinlich und unangenehm" sei. Den Vorfall bereue er.
Der Beschuldigte willigte zu einem Bildungsbesuch der KZ-Gedenkstätte Mauthausen ein. Da er zur Tatzeit auch andere Straftaten verübte und dafür bereits eine Strafe und U-Haft ausfasste, erhielt er nun zusätzlich noch sechs Monate Haft auf Bewährung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.