Ein einzelner Klick auf "Gefällt mir" – zwei Jahre später kommt eine Zahlungsaufforderung über 695,65 Euro. Der Fall eines 50-jährigen Steirers sorgt derzeit für Aufsehen. Er hatte vor 2 Jahren auf Facebook einen Kommentar geliked, in dem eine Firma als "Abzocker und Unsympathler" bezeichnet wurde. Nun verlangt eine Anwaltskanzlei im Namen des Unternehmens eine Unterlassung – plus Geld.
Der Vorwurf: Durch das Like habe er die Aussage öffentlich mitgetragen und verbreitet. Die Betroffenen seien dadurch beleidigt und wirtschaftlich geschädigt worden. Das Schreiben spricht sogar von einem "konkret gefährlichen Handeln". Doch wie ernst muss man so etwas nehmen? Heute hat bei der Arbeiterkammer nachgefragt.
Laut der Rechtsabteilung der AK ist es nicht eindeutig, ob ein Like allein schon einen Rechtsverstoß darstellt. Entscheidend sei der Kontext: "Worauf bezieht sich das Like genau? Gilt es dem ganzen Beitrag oder nur einem Aspekt?" Auch ob es vielleicht nur als Lesezeichen gedacht war, spiele eine Rolle.
Gefährlich könne es dann werden, wenn der gelikete Beitrag offensichtlich Unwahrheiten oder grobe Beleidigungen enthält – und wenn der Like erkennbar Zustimmung ausdrückt. "Je kürzer und zugespitzter ein Post, desto eher wird ein Like als inhaltliche Unterstützung gewertet", so die AK.
Ob solche Fälle vor Gericht halten, ist unklar. Bisher gebe es nur Einzelentscheidungen, keine gesicherte Rechtsprechung in Österreich. Zudem sei ein Unterschied, ob ein Verfahren zivilrechtlich oder strafrechtlich geführt wird – das habe Einfluss auf Beweispflichten und Erfolgschancen.
Für Betroffene sei deshalb Vorsicht geboten, Panik aber nicht angebracht. Wer einen Beitrag liked, der auf eigene Erlebnisse Bezug nimmt und keine falschen Tatsachen behauptet, sei meist auf der sicheren Seite. Entscheidend sei, ob man die Aussage mit gutem Grund teilen kann – und ob man das im Streitfall auch belegen kann.
Wichtig sei in jedem Fall: ruhig bleiben und prüfen, ob die Forderung berechtigt ist. Wer unsicher ist, solle nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen, sondern rechtlichen Beistand suchen – etwa bei der AK oder einem Anwalt. Denn viele Schreiben dieser Art seien auch auf Einschüchterung ausgelegt.
"Wenn ich weiß, dass die Aussage zutrifft oder eindeutig eine Meinung darstellt, kann ich selbstbewusst reagieren", so die AK. Trotzdem gelte: Wer sich nicht auskennt, sollte keine Unterlassungserklärung unterschreiben, ohne sie juristisch prüfen zu lassen – denn das kann sonst teuer werden.