Verhinderte Abschuss

Mann wollte verletztes Reh retten – 200 Euro Strafe

Ein Jäger wollte nach einem Unfall ein verletztes Reh töten, doch ein Autofahrer stellte sich dazwischen. Das brachte dem Mann eine Strafe ein.
Österreich Heute
26.08.2025, 06:15
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Ein Niederösterreicher war an dem Unfall mit einem Reh gar nicht beteiligt, und dennoch hatte dieser Folgen für ihn: Das Wildtier wurde am 1. Februar 2024 gegen 7 Uhr früh von einem Autofahrer im Bezirk Melk (NÖ) angefahren und dabei schwer verletzt. Nur mit Mühe erreichte es noch den Straßenrand und blieb dort liegen.

Ein Jäger wurde verständigt, er sollte das Reh von seinem Leid erlösen. Doch dazu kam es – vorerst – nicht. Denn ein zufällig vorbeifahrender Pkw-Lenker blieb stehen und stellte sich zwischen den Jäger und das verletzte Tier, verhinderte damit die Schussabgabe.

Mann stellte sich zwischen Reh und Jäger

Der Jäger rief die Polizei – gegenüber den Polizeibeamten gab der Mann an, dass das verletzte Reh nicht getötet werden müsse und er die Tierarztkosten bezahlen würde. Doch die Beamten stellten multiple Knochenbrüche bei dem Tier fest. Das Reh wurde daher um 07.56 Uhr durch den Jäger erschossen.

Laut der Amtstierärztin wurde durch das Einschreiten des Niederösterreichers die rasche Tötung des Rehes verzögert und der Leidensprozess um etwa 30 Minuten verlängert. Dadurch seien dem Tier ungerechtfertigt bzw. unnötigerweise Schmerzen zugefügt worden. Der Mann habe damit gegen § 5 Abs. 1 Tierschutzgesetz (Verbot der Tierquälerei) verstoßen, weshalb über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von Euro 200 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe acht Stunden) verhängt wurde.

Tierquälerei erfordert aktive Handlungen

Doch der Niederösterreicher legte dagegen Beschwerde ein, und das Verwaltungsgericht Niederösterreich gab ihm recht, wie die "Presse" berichtet. Denn nur das Im-Weg-Stehen und der Streit mit dem Jäger könnten dem Tier keine Schmerzen zufügen. Er habe keine aktiven Handlungen gesetzt, die dem Reh geschadet hätten. Das Verwaltungsgericht hob somit die Strafe auf.

Die BH Melk ging in Revision, doch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wies diese zurück. Tierquälerei ein "Erfolgsdelikt", das durch eine Unterlassung nicht verwirklicht werde. Etwas anderes würde nur für einen Tierhalter gelten, der zum Beispiel sein krankes Tier nicht rechtzeitig zum Tierarzt bringt.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 26.08.2025, 14:48, 26.08.2025, 06:15
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