Testament-Trick vermutet

Masseurin lebte weiter in Villa von totem Millionär

Nach dem Tod eines Millionärs aus NÖ erbte seine Masseurin mehrere Immobilien. Nun steht sie bald wegen mutmaßlichen Testamentsbetrugs vor Gericht.
Christian Tomsits
11.06.2026, 19:20
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Der Fall um das millionenschwere Erbe eines 2021 verstorbenen Kaufmanns (86) aus Niederösterreich beschäftigt ab 16. Juni das Landesgericht Wiener Neustadt. Auf der Anklagebank sitzen dann eine 44-jährige Masseurin, ein Pensionist und ein Wiener Arzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio schweren Testamentsbetrug mit einem Doppelgänger-Trick vor – sie bestreiten.

Die Masseurin soll den verwitweten und zunehmend pflegebedürftigen Millionär über Jahre hinweg zuerst mit Liebesdiensten, später auch als Aushilfs-Pflegerin versorgt haben. Nach dessen Tod erbte die Ex-Prostituierte laut Testament das gesamte Vermögen des Pensionisten von rund 1,23 Millionen Euro.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Doch seit einem Tipp eines am Rande beteiligten Häf’n-Insassen gehen Ermittler davon aus, dass das Testament durch ein Täuschungsmanöver zustande gekommen sein könnte. Laut Anklage soll ein ähnlich aussehender Mann gegen Bezahlung die Rolle des damals bereits bettlägrigen Millionärs übernommen und sich bei einem Notartermin als dieser ausgegeben haben.

Die Top Anwälte Astrid Wagner und Sascha Flatz verteidigen die beiden Verdächtigen, am Friedhof wurde die Gruft des Toten geöffnet
Heute/Google Maps

Ein Schriftgutachten des Bundeskriminalamts kommt zudem zum Schluss, dass die Unterschrift auf dem Testament mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vom Verstorbenen stamme. Brisante Chats, die den Ermittlern vorliegen, sollen den Verdacht erhärten.

Die 44-jährige Mandantin von Astrid Wagner weist sämtliche Anschuldigungen zurück. Auch der mitangeklagte Mediziner (Verteidigung Sascha Flatz) bestreitet jede Beteiligung an einem Betrug. Es sei alleine die Idee des Verstorbenen gewesen, die Masseurin als Universalerbin einzusetzen, erklären sie. "Sie hat sich sogar aufopferungsvoll wie ausgemacht um Schäferhündin Fidi gekümmert, bis die nach zwei Jahren auch verstarb", so Wagner zu "Heute".

Eine der geerbten Villen hatte die Angeklagte vermietet, die Zweite nutzte sie bis zur Verhaftung als ihren Wohnsitz. Auch wenn der ursprünglich erhobene Mordverdacht sich trotz Exhumierung des Verstorbenen nicht erhärten ließ, steht beim Prozess viel am Spiel: Zwei Gemeinden, die ohne die letzte Änderung am Testament große Teile des Vermögens geerbt hätten, fordern ihren Anteil zurück. Die Unschuldsvermutung gilt.

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