Maulwurfhügel im Garten treiben so manchen Gartenbesitzer zur Weißglut. Der Wunsch, den Störenfried loszuwerden, ist groß – doch Vorsicht: Wer dabei übers Ziel hinausschießt, riskiert eine saftige Strafe.
Denn der Maulwurf ist nach dem Tierschutzgesetz eine streng geschützte Art. Wer dem Tier etwas zuleide tut, macht sich strafbar – egal, ob im eigenen Garten oder anderswo. Während in zwölf deutschen Bundesländern Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen, wenn man einen Maulwurf tötet, sind österreichische Tiersünder vergleichsweise "günstig" dran und müssen mit Strafen von mindestens 7.500 Euro rechnen.
Nicht nur das vorsätzliche Töten ist eine Straftat. Auch Lebendfallen dürfen aus Tierschutzgründen nicht verwendet werden, da Maulwürfe diese meist nicht überleben.
Wer einen Maulwurf im Garten hat, sollte sich eigentlich freuen: Die Tiere fressen Schädlinge, die sich sonst an den Pflanzen zu schaffen machen. Die zurückgelassenen Erdhaufen lassen sich gut als Substrat für Blumenkästen nutzen. Wer den Maulwurf trotzdem loswerden will, sollte ihn vertreiben statt fangen oder vergiften. Das gelingt Experten zufolge, indem man Nussbaumblätter oder Thujazweige in die Öffnungen der Hügel legt.