Lange wurde darüber gestritten, nun ist die Entscheidung gefallen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den vorläufigen Abschiebeschutz für einen 25-jährigen Syrer aufgehoben. Damit ist der Weg für eine Rückführung aus Österreich frei.
Der Mann, ein sunnitischer Syrer, war hierzulande wegen Ladendiebstahls und unbewaffneten Raubs mehrfach straffällig geworden. Die Behörden hatten daher seine Ausweisung verfügt. Derzeit befindet er sich in Schubhaft, um die Rückführung sicherzustellen.
Der Syrer hatte gegen die Abschiebung geklagt und auf eine Verletzung seiner Menschenrechte verwiesen. Das Gericht in Straßburg setzte daraufhin im August einen vorläufigen Stopp der Rückführung durch.
Nach eingehender Prüfung kam es nun jedoch zum Schluss: Der Mann sei in Syrien nicht politisch verfolgt worden, und es bestehe kein akutes Risiko für irreparablen Schaden. Damit gibt das Höchstgericht Österreich recht – und sendet zugleich ein Signal an ganz Europa.
Denn die Entscheidung könnte auch für weitere Abschiebungen von Bedeutung sein. Ob und wann der 25-Jährige tatsächlich nach Syrien gebracht wird, liegt nun in den Händen der österreichischen Behörden.