Die geplante Asylwende von Deutschlands Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) musste einen heftigen Dämpfer einstecken. Laut einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ist die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet rechtswidrig.
Das Urteil bezieht sich auf einen Fall von drei Somalis, die prompt wieder nach Polen zurückgewiesen wurden. Per Eilverfahrens reichten die Betroffenen vor dem Verwaltungsgericht Beschwerde ein und bekamen Recht. Denn ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden. Die Beschlüsse sind nach Gerichtsangaben unanfechtbar.
Die Kritik an den Maßnahmen des Kanzlers aus den Reihen der Opposition hat wie erwartet nicht lange auf sich warten lassen. Es wird gefordert, die Zurückweisungen an der Grenze sofort zu stoppen. "Merz und Dobrindt sind mit diesem rechtlich höchst zweifelhaften Versuch des nationalen Alleingangs gescheitert", zitiert die "Bild" die Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann.
Der deutsche Bundeskanzler schließt ein Umdenken allerdings aus. Ihm zufolge sollen die Zurückweisungen an den Außengrenzen unvermindert weitergehen. "Bis die Lage an den Außengrenzen mithilfe von neuen europäischen Regeln deutlich verbessert ist, werden wir die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechterhalten müssen", sagte Merz am Dienstag.
Auch vom Berliner Urteil zeigte sich der Kanzler nicht beeindruckt. Man habe die vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts gesehen. Diese würde die Spielräume möglicherweise etwas einengen, meinte Merz. Aber: "Die Spielräume sind nach wie vor da. Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können."
Dabei werde sich die deutsche Bundesregierung an EU-Recht halten, versicherte der CDU-Politiker. Merz betonte, dass man aber auch alles tun werde, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland zu schützen.